Jetzt auswählen und bestellen
160,20 €
exkl. USt.
Konfigurieren
Normentwurf

ÖNORM EN 1366-14

Ausgabedatum: 2024 05 01

Feuerwiderstandsprüfungen für Installationen - Teil 14: Partielle Abschottungen

Dieser Teil der Normenreihe EN 1366 legt ein Prüfverfahren und Kriterien zur Beurteilung (inklusive Regeln zum direkten Anwendungsbereich) der Fähigkeit einer partiellen ...
Weiterlesen
Gültig
Herausgeber:
Austrian Standards International
Format:
Digital | 31 Seiten
Sprache:
Deutsch | Englisch | Download DE/EN
Stellungnahme bis:
Dieser Teil der Normenreihe EN 1366 legt ein Prüfverfahren und Kriterien zur Beurteilung (inklusive Regeln zum direkten Anwendungsbereich) der Fähigkeit einer partiellen Abschottung fest, den Feuerwiderstand eines raumabschließenden Bauteils an der Stelle, wo durch dieses eine oder mehrere Installationen durchgeführt werden, die nur durch eine Sichtfläche des Bauelements führt/führen, aufrechtzuerhalten. Partielle Abschottungen dienen der Abschottung von Öffnungen für Steckdosen, Downlighter, Mediengeräte, Kabel und jegliche Elemente, die eine Öffnung in einer Sichtfläche des Konstruktionselements erfordern, jedoch keine durch beide Sichtflächen geführte Installation umfassen. In diesem Teil der Normenreihe EN 1366 werden Tragkonstruktionen stellvertretend für raumabschließende Bauteile, wie zum Beispiel Wände und Decken, verwendet. Diese stellen die Wechselwirkungen zwischen Prüfkörper und raumabschließendem Bauteil, in welche die Abschottung in der Praxis eingebaut werden soll, nach. Dieser Teil der Normenreihe EN 1366 wird in Verbindung mit EN 1363-1 verwendet. Die in diesem Teil der Normenreihe EN 1366 beschriebene Prüfung dient der Beurteilung des Raumabschlusses und Wärmedämmverhaltens der partiellen Abschottung, der durchlaufenden Leitung(en) oder Installation(en) und des raumabschließenden Bauteils um die partielle Abschottung. Bei der Installation von partiellen Abschottungen in Decken oder Böden muss auch die Tragfähigkeit berücksichtigt werden. Die Prüfung kann keine Aussagen darüber ermöglichen, inwieweit das Vorhandensein derartiger Durchführungen und Abschottungen einen Einfluss auf die Tragfähigkeit der Wände ausübt. Der Zweck dieser Prüfung besteht nicht darin, quantitative Angaben über die Leckrate von Rauch und/oder heißen Gasen oder die Übertragung bzw. Erzeugung von Rauchgasen zu ermitteln. Derartige Beobachtungen werden nur bei der Beschreibung des allgemeinen Verhaltens der Probekörper während der Prüfung im Prüfbericht festgehalten. Prüfungen in Übereinstimmung mit diesem Teil der Normenreihe EN 1366 liefern keine Angaben über das Leistungsverhalten einer partiellen Abschottung, Spannungen zu widerstehen, die durch Bewegungen oder Verschiebungen der durchlaufenden Installationen erzeugt werden. Die Risiken einer abwärts gerichteten Brandausbreitung können mittels dieser Prüfung nicht ermittelt werden. Die Prüfungen in Übereinstimmung mit diesem Teil der Normenreihe EN 1366 befassen sich nicht mit Risiken in Verbindung mit dem Austritt gefährlicher Flüssigkeiten oder Gase aufgrund des Versagens von Installationen im Brandfall.