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Technische Regel

ÖVGW G 101

Ausgabedatum: 2001 02

Schulung und Prüfung von Gasspürern

Diese Richtlinie ist für die Ausbildung und Prüfung von Gasspürern anzuwenden. Die Schulung und Prüfung wird gemeinsam von der ÖVGW und den Netzbetreibern durchgeführt. A...
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ZURÜCKGEZOGEN : 2016 02 01
Diese Richtlinie ist für die Ausbildung und Prüfung von Gasspürern anzuwenden. Die Schulung und Prüfung wird gemeinsam von der ÖVGW und den Netzbetreibern durchgeführt. Als Fachbeirat wird der Fachausschuss Rohrnetzüberwachung beigezogen. Jeder, der als Gasspürer eingesetzt wird, ausgenommen Personal im Rahmen des Störungs- und Gebrechenbehebungsdienstes ist einer Schulung und Prüfung nach dieser Richtlinie zu unterziehen.
ÖVGW G O321
2021 09
Ausbildung und Prüfung von Gasspürern
Technische Regel
ÖVGW G O321
2016 02
Ausbildung und Prüfung von Gasspürern
Technische Regel
ÖVGW G 101
2001 02
Schulung und Prüfung von Gasspürern
Technische Regel
Technische Regel
ÖVGW G O321
Ausgabedatum : 2016 02
Ausbildung und Prüfung von Gasspürern