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Technische Regel
ÖVGW G 58
Ausgabedatum: 2000 02
Gasrohrleitungen aus Stahl - Schadensbilder - Beurteilung und Behandlung von Schadensbildern an Gasrohrleitungen aus Stahl für Betriebsdrücke > 16 bar
Diese Richtlinie ermöglicht die Beurteilung des sicherheitstechnischen Einflusses des Schadens auf die Betriebsfestigkeit der Gasrohrleitung. Sie regelt in Abschnitt 2, u...
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Gültig
Herausgeber:
Österreichische Vereinigung für das Gas und Wasserfach
Format:
Digital | 15 Seiten
Sprache:
Deutsch
ICS
Diese Richtlinie ermöglicht die Beurteilung des sicherheitstechnischen Einflusses des Schadens auf die Betriebsfestigkeit der Gasrohrleitung. Sie regelt in Abschnitt 2, unter welchen Voraussetzungen und bis zu welcher Größe Schäden verbleiben dürfen; in Abschnitt 3, wie darüberhinausgehende Schäden zu behandeln sind. Diese Richtlinie gilt für Gasrohrleitungen aus Stahl mit Betriebsdrücken über 16 bar, die der Fortleitung brennbarer Gase gemäß ÖVGW-Mitteilung G 31 dienen. Sie gilt auch bei Fortleitung anderer Gase, soweit diese nicht spannungsrissgefährdend sind. Vom Geltungsbereich ausgeschlossen sind Formstücke und Armaturen. Die Richtlinie gilt nicht für die Beurteilung von Fehlern an Stahlrohren während der Herstellung oder des Einbaus, sondern für die Beurteilung von Fehlern, die nach Inbetriebnahme festgestellt werden. Sie stellt dem Leitungsbetreiber Beurteilungsgrundlagen zur Verfügung. Der spezifische Gebrauch liegt in der Verantwortung des Betreibers. Darüber hinausgehende Maßnahmen können vom Leitungsbetreiber gefordert werden.