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Norm

ÖNORM B 2120

Ausgabedatum: 1999 07 01

Mindesterfordernisse für einen Bauträgervertrag

Diese ÖNORM enthält allgemeine Empfehlungen über die Mindestinhalte für Bauträgerverträge nach dem Bauträgervertragsgesetz - BTVG zum Schutz der Erwerber und gilt nur dan...
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ZURÜCKGEZOGEN : 2003 04 02
Diese ÖNORM enthält allgemeine Empfehlungen über die Mindestinhalte für Bauträgerverträge nach dem Bauträgervertragsgesetz - BTVG zum Schutz der Erwerber und gilt nur dann, wenn vor Fertigstellung Zahlungen von mehr als 2000 ATS [= 145,35 EUR] pro m2 Nutzfläche für die Errichtung oder durchgreifende Erneuerung geleistet werden müssen. Ein Bauträgervertrag ist ein (gemischter) Vertrag über den Erwerb des (Mit-)Eigentums, des Wohnungseigentums, des Baurechts, des Bestandrechts oder jedes sonstigen Nutzungsrechts an zu errichtenden oder durchgreifend zu erneuernden Gebäuden, Wohnungen oder Geschäftsräumen. Ein Bauträgervertrag liegt auch dann vor, wenn zwar der Erwerber sein Recht an der Liegenschaft von einem Dritten erwirbt, dieser Vertrag aber mit dem Vertrag über die Errichtung oder durchgreifende Erneuerung des Gebäudes, der Wohnung oder des Geschäftsraums eine wirtschaftliche Einheit bildet.
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