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ÖNORM EN 933-1
Normentwurf
Ausgabedatum: 2021 08 01
Prüfverfahren für geometrische Eigenschaften von Gesteinskörnungen - Teil 1: Bestimmung der Korngrößenverteilung - Siebverfahren
Dieses Dokument legt das Referenzverfahren mittels Waschen und Trockensieben fest, das für die Erstprüfung und im Streitfall für die Bestimmung der Korngrößenverteilung v...
Aktuell
Herausgeber:
Austrian Standards International
Format:
Digital | 24 Seiten
Sprache:
Deutsch
| Englisch
| Download DE/EN
Stellungnahmen:
Standards mitgestalten:
ICS
Dieses Dokument legt das Referenzverfahren mittels Waschen und Trockensieben fest, das für die Erstprüfung und im Streitfall für die Bestimmung der Korngrößenverteilung von Gesteinskörnungen angewendet wird. Für andere Zwecke, z. B. die werkseigene Produktionskontrolle, können andere Verfahren angewendet werden, sofern ein ausreichender Zusammenhang mit dem Referenzverfahren nachgewiesen wurde.
Dieses Dokument gilt für alle Gesteinskörnungen mit einer oberen Siebgröße D bis 90 mm, ausschließlich Gesteinskörnungen, die Füller enthalten.
Anhang A legt ein Verfahren zur Prüfung von Gesteinskörnungen fest, die nicht für eine Trocknung im Ofen geeignet sind.
Anhang B legt zusätzliche Schritte zur Vorbereitung der Messproben von Korngemischen mit D größer/gleich 31,5 mm fest, ohne Waschen der Korngrößenfraktionen größer 16 mm.
Anhang C enthält Hinweise zur maximalen Masse auf Sieben, um ein Überladen zu vermeiden.
Anhang D enthält ein Beispiel für ein Prüfdatenblatt.
Anhang E enthält ein Blatt für die grafische Darstellung der Prüfergebnisse.
Anhang F enthält Angaben zur Präzision.
Anhang A ist normativ und Anhang B, Anhang C, Anhang D, Anhang E und Anhang F sind informativ.
WARNHINWEIS: Die Anwendung dieses Teils von EN 933 kann mit gefährlichen Materialien, Vorgängen und Geräten einhergehen (z. B. Staub, Lärm und Heben von Lasten). In diesem Dokument wird nicht der Anspruch erhoben, auf alle mit der Anwendung dieses Dokuments verbundenen Sicherheits- oder Umweltgefährdungen hinzuweisen. Es liegt in der Verantwortung des Anwenders dieses Dokuments, vor der Anwendung geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit des Personals und der Umwelt zu treffen und die damit einhergehenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen zu erfüllen.