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Dieser Teil gilt für die elektrische Anlage von Fahrtreppen und Fahrsteigen für a) die Stromversorgung bis zu den Eintrittsklemmen des Hauptschalters des Hauptstromkreises und den davon abhängigen Stromkreisen, ANMERKUNG 1 Diese abhängigen Stromkreise dienen zB der Steuerung. b) die Stromversorgung bis zu den Eintrittsklemmen des Schalters des Beleuchtungsstromkreises der Fahrtreppe oder des Fahrsteigs und den davon abhängigen Schaltkreisen, ANMERKUNG 2 Diese abhängigen Stromkreise/Schaltkreise umfassen zB die Beleuchtung und Steckdosen für Wartungszwecke in den Antriebs- und Umkehrstationen und in den Betriebsräumen innerhalb der Tragkonstruktion. Dabei ist insbesondere auf die Anforderungen des Zusatzschutzes Bedacht zu nehmen. c) die Stromversorgung bis zum Übergabepunkt des Stromkreises für zusätzliche Stromkreise wie zB für Heizung, Balustradenbeleuchtung. d)die Beleuchtung im Betriebsraum außerhalb der Tragkonstruktion, e) die Steckdose im Betriebsraum außerhalb der Tragkonstruktion, f) den Schutzpotentialausgleich. ANMERKUNG 3 Die Anwendungsgrenze kann in einer Baumusterprüfbescheinigung nach der Maschinenrichtlinie (EU-Richtlinie 2006/42/EG) und deren nationale Umsetzung in der Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010 - MSV 2010 anders definiert sein. Im Bereich der Fahrtreppen und Fahrsteige bzw. ab den beschriebenen Eintrittsklemmen gelten die Bestimmungen Anforderungen gemäß ÖNORM EN 115-1. Diese Anforderungen fallen nicht in den Anwendungsbereich dieses Teils. Die Anforderungen dieses Teils von OVE E 8101 ergänzen, ändern oder ersetzen bestimmte Anforderungen der anderen Teile und Abschnitte von OVE E 8101. ANMERKUNG 4 Anforderungen an das Zusammenwirken im Baustellenbereich, insbesondere der Abstimmung mit anderen Auftragnehmern, siehe ÖNORM B 2110 bzw. Bauarbeitenkoordinationsgesetz.