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ÖNORM EN ISO 12217-2

Normentwurf

Ausgabedatum: 2020 12 15

Kleine Wasserfahrzeuge - Festlegung und Kategorisierung von Querstabilität und Auftrieb - Teil 2: Segelboote ab 6 m Rumpflänge (ISO/DIS 12217-2:2020)

Dieses Dokument legt Verfahren für die Beurteilung von Stabilität und Auftrieb von intakten (d. h. unbeschädigten) Booten fest. Ebenfalls sind darin die Auftriebseigensch...
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Herausgeber:
Austrian Standards International
Format:
Digital | 108 Seiten
Sprache:
Deutsch | Englisch | Download DE/EN
Standards mitgestalten:
Dieses Dokument legt Verfahren für die Beurteilung von Stabilität und Auftrieb von intakten (d. h. unbeschädigten) Booten fest. Ebenfalls sind darin die Auftriebseigenschaften solcher Boote erfasst, die anfällig gegen Vollschlagen sind. Die Beurteilung der Stabilitäts- und Auftriebseigenschaften nach diesem Dokuemnt erlaubt es, dem Boot eine Entwurfskategorie (A, B, C oder D) zuzuordnen, die seiner Auslegung und seiner maximalen Beladung entspricht. Dieses Dokument ist grundsätzlich für Boote anwendbar, die in erster Linie durch Segel angetrieben werden (auch wenn das Boot über einen Hilfsmotor verfügt) mit einer Rumpflänge von 6 m bis einschließlich 24 m. Er kann jedoch auch auf Boote von weniger als 6 m Rumpflänge angewendet werden, wenn sie bewohnbare Mehrrumpfboote sind oder sie bei Anwendung von ISO 12217-3 nicht die gewünschte Entwurfskategorie erreichen, jedoch voll gedeckt sind und schnell-lenzende Rezesse entsprechend ISO 11812:2020 besitzen. In Bezug auf bewohnbare Mehrrumpfboote beinhaltet dieses Dokument die Bewertung der Anfälligkeit gegen Kenterung, die Definition funktionsfähiger Fluchtmöglichkeiten und Anforderungen an die Schwimmfähigkeit im gekenterten Zustand (kieloben). Ausgeschlossen von der Anwendung dieses Dokuments sind: - Schlauchboote und Schlauchboote mit festem Rumpf (RIB) nach ISO 6185 mit Ausnahme der Verweisungen, die sich in jener Norm auf bestimmte Abschnitte in ISO 12217 beziehen; - Gondeln und Tretboote; - Surfbretter einschließlich Segel-Surfbretter; - Tragflügelboote, motor- oder segelbetrieben, sofern sie nicht im Verdrängermodus betrieben werden. Verdrängermodus bedeutet, dass das Boot nur durch hydrostatische Kräfte getragen wird. Es enthält keine Angaben oder Beurteilungen zu den die Stabilität betreffenden Auswirkungen von Schleppen, Fischen, Baggern oder Kranarbeiten; diese müssen, falls erforderlich, gesondert berücksichtigt werden.