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ÖNORM EN ISO 12217-3
Normentwurf
Ausgabedatum: 2020 12 15
Kleine Wasserfahrzeuge - Festlegung und Kategorisierung von Stabilität und Auftrieb - Teil 3: Boote unter 6 m Rumpflänge (ISO/DIS 12217-3:2020)
Dieses Dokument legt Verfahren für die Beurteilung von Stabilität und Auftrieb von intakten (d. h. unbeschädigten) Booten fest. Ebenfalls sind darin die Auftriebseigensch...
Aktuell
Herausgeber:
Austrian Standards International
Format:
Digital | 91 Seiten
Sprache:
Deutsch
| Englisch
| Download DE/EN
Standards mitgestalten:
Dieses Dokument legt Verfahren für die Beurteilung von Stabilität und Auftrieb von intakten (d. h. unbeschädigten) Booten fest. Ebenfalls sind darin die Auftriebseigenschaften solcher Boote erfasst, die anfällig gegen Vollschlagen sind.
Die Beurteilung der Stabilitäts- und Auftriebseigenschaften nach diesem Dokument erlaubt es, dem Boot eine Entwurfskategorie (C oder D) zuzuordnen, die seiner Auslegung und seiner maximalen Beladung entspricht.
Dieses Dokument ist auf Boote mit einer Rumpflänge unter 6 m anwendbar, die durch Muskelkraft oder Motor angetrieben werden, mit Ausnahme von bewohnbaren Mehrrumpfsegelbooten. Boote mit weniger als 6 m Rumpflänge, die voll gedeckt sind und schnell-lenzende Plicht(en) nach ISO 11812:2020 besitzen, dürfen alternativ auch nach ISO 12217-1 oder ISO 12217-2 (für Nicht-Segelboote bzw. Segelboote) bewertet werden, so dass ihnen gegebenenfalls eine höhere Entwurfskategorie zugewiesen werden darf.
In Bezug auf bewohnbare Mehrrumpfboote beinhaltet dieses Dokument die Bewertung der Anfälligkeit gegen Kenterung, die Definition funktionsfähiger Fluchtmöglichkeiten und Anforderungen an die Schwimm-fähigkeit im gekenterten Zustand (kieloben).
Ausgeschlossen von der Anwendung dieses Dokuments sind:
- Schlauchboote und Schlauchboote mit festem Rumpf (RIB) nach ISO 6185 mit Ausnahme der Verweisungen, die sich in der ISO 6185 auf bestimmte Abschnitte in ISO 12217 beziehen;
- Wassermotorräder nach ISO 13590 und andere, ähnlich angetriebene Wasserfahrzeuge;
- Wasserspielzeuge;
- Kanus und Kajaks;
- Gondeln und Tretboote;
- Segel-Surfbretter;
- Surfbretter, einschließlich motorisierte Surfbretter;
- Tragflügelboote, motor- und segelbetrieben, und Luftkissenfahrzeuge, sofern sie nicht im Verdrängermodus betrieben werden;
- Tauchfahrzeuge.