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Die Richtlinie beschreibt die standardisierte Beschaffenheit von Herstellerinformationen. Diese Herstellerunterlagen enthalten Informationen, die für die richtige Auslegung, Aufstellung, Inbetriebnahme, Ersatzteilbevorratung, Bedienung, Reinigung, Inspektion, Wartung und Instandsetzung erforderlich sind. Darüber hinaus gibt es gesetzliche Bestimmungen, die das Vorhandensein bestimmter Herstellerunterlagen, wie CE-Konformitätserklärungen, ATEX-Zertifikate oder Werkstoffzeugnisse, vorschreiben. Die Übertragung dieser Informationen in die IT-Systeme der Anlagenbetreiber wird durch die Anwendung der Richtlinie vereinheitlicht, um den Aufwand für Hersteller und Betreiber zu minimieren. Die Standardisierung der Beschaffenheit von digitalen Herstellerinformationen ist eine Basistechnologie, die eine vollautomatisierbare Übertragung der Informationen als Datenobjekt aus den IT-Systemen des Herstellers in die IT-Systeme des Anwenders ermöglicht. Durch diese Standardisierung kann zukünftig jede Einzelinformation eindeutig identifiziert und dadurch in allen IT-Systemen abgerufen werden. Dadurch entfällt das ressourcenintensive Suchen in der Herstellerdokumentation nahezu vollständig. Dies ermöglicht, bei gleichem Ressourceneinsatz - eine deutliche Intensivierung der Nutzung von technischen Informationen zur Verbesserung der Prozessabläufe in Produktionsanlagen. Die hierdurch erreichbaren Kosteneinsparungen sichern nachhaltig die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Deutschland.
VDI 2770 Blatt 1
2020 04
Betrieb verfahrenstechnischer Anlagen - Mindestanforderungen an digitale Herstellerinformationen für...
Technische Regel
VDI 2770 Blatt 1
2018 10
Betrieb verfahrenstechnischer Anlagen - Mindestanforderungen an digitale Herstellerinformationen für...
Technische Regel Entwurf