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Normentwurf

ÖNORM EN 286-4

Ausgabedatum: 2019 12 01

Einfache unbefeuerte Druckbehälter für Luft oder Stickstoff - Teil 4: Druckbehälter aus Aluminiumlegierungen für Druckluftbremsanlagen und pneumatische Hilfseinrichtungen in Schienenfahrzeugen

Dieses Dokument gilt für einfache Druckbehälter aus Aluminiumlegierungen, unbefeuert, nachfolgend als "Behälter" bezeichnet, für Druckluftbremsanlagen und pneumatische Hi...
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Gültig
Dieses Dokument gilt für einfache Druckbehälter aus Aluminiumlegierungen, unbefeuert, nachfolgend als "Behälter" bezeichnet, für Druckluftbremsanlagen und pneumatische Hilfseinrichtungen in Schienenfahrzeugen (siehe 1.6). Behälter nach dieser Norm: a) sind einwandig; b) bestehen aus Aluminiumlegierungen; c) sind geschweißt; d) werden mit einem zulässigen Betriebsüberdruck von 10 bar verwendet; e) haben ein Produkt aus zulässigem Betriebsüberdruck (in bar) und Rauminhalt (in Liter) von: 50 bar Liter < PV kleiner gleich 10 000 bar Liter; f) bestehen aus einem kreiszylindrischen Teil, genannt "Mantel", der mit zwei nach außen gewölbten Böden, d. h. mit zwei gewölbten Böden mit derselben Drehachse, verschlossen wird. Dieses Dokument gilt daher nicht für Behälter, die ein oder zwei ebene Böden haben oder aus mehreren Kammern bestehen; g) werden berechnet mit einem Berechnungsdruck P (siehe 5.1.4.2); h) sind für Betriebstemperaturen zwischen -50°C und +100°C ausgelegt (+65°C für bestimmte Arten von Aluminiumlegierungen, siehe 4.1.2); i) werden mit Gurten an den Fahrzeugen befestigt. Bei normalem Betrieb ist ein momentaner Überdruck von 1 bar (10 % von PS) über den zulässigen Betriebsüberdruck zugelassen. Dieses Dokument gilt für den Behälter selbst, vom Einlassanschluss bis zum Auslassanschluss, sowie für alle Anschlüsse und Anbauteile, die zum Behälter gehören. Dieses Dokument enthält die Festlegungen, die bei der Berechnung, der Konstruktion, der Herstellung, der Überwachung während der Herstellung, der Zertifizierung sowie dem Zubehör für den Anbau an die Fahrzeuge einzuhalten sind. Diese Anforderungen können nicht bis ins einzelne so niedergeschrieben werden, dass sie eine gute Ausführung und Herstellung sicherstellen. Jeder Hersteller muss daher selbst alle notwendigen Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass die Güte der Herstellung und die Ausführung einen Stand erreichen, der mit einer guten ingenieurmäßigen Praxis vereinbar ist. Dieses Dokument enthält: a) im Anhang B: Empfehlungen für den Anbau an die Fahrzeuge; b) im Anhang C: Empfehlungen für die Überwachung der Behälter im Betrieb. Die Festlegungen dieses Dokuments gelten für die Behälter, mit denen die Schienenfahrzeuge der großen nationalen Bahnen, der Stadtbahnen, der Untergrundbahnen, der Straßenbahnen, der Privatbahnen (Regionalbahnen, Bahnen von Unternehmen usw.) ausgerüstet sind.