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Normentwurf

ÖNORM EN 286-2

Ausgabedatum: 2019 12 01

Einfache, unbefeuerte Druckbehälter für Luft oder Stickstoff - Teil 2: Druckbehälter für Druckluftbremsanlagen und Hilfseinrichtungen in Kraftfahrzeugen und deren Anhängefahrzeugen

Dieses Dokument behandelt die Konstruktion und Herstellung von einfachen, serienmäßig hergestellten unbefeuerten Druckbehältern, die nachfolgend als Behälter bezeichnet w...
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Gültig
Herausgeber:
Austrian Standards International
Format:
Digital | 50 Seiten
Sprache:
Deutsch | Englisch | Download DE/EN
Dieses Dokument behandelt die Konstruktion und Herstellung von einfachen, serienmäßig hergestellten unbefeuerten Druckbehältern, die nachfolgend als Behälter bezeichnet werden, für Druckluftbremsanlagen und Hilfseinrichtungen in Kraftfahrzeugen und deren Anhängefahrzeugen und a) durch Schweißen hergestellt werden; b) eine einfache Geometrie aufweisen, die einfache Fertigungsverfahren ermöglichen. Dies wird entweder erreicht durch 1) einen kreiszylindrischen Teil, der von nach außen gewölbten und/oder ebenen Böden, die dieselbe Achse haben wie der zylindrische Teil, abgeschlossen wird oder 2) zwei nach außen gewölbte Böden mit gemeinsamer Achse; c) Abzweigungen besitzen, deren Durchmesser nicht größer als das 0,5-fache des Manteldurchmessers ist, an den sie angeschweißt sind. Es gilt nur für Behälter zur Aufnahme von Druckluft mit folgenden Einschränkungen: a) der innere Überdruck ist größer als 0,5 bar; b) die zur Festigkeit des druckbeaufschlagten Behälters beitragenden Teile und Anschlüsse bestehen ent-weder aus unlegiertem Qualitätsstahl, aus unlegiertem Aluminium oder aus alterungsbeständigen Aluminiumlegierungen; c) der zulässige Betriebsüberdruck beträgt 30 bar. Das Produkt aus diesem Druck und dem Behältervolumen (PS . V) ist größer als 50 bar l und nicht größer als 1 500 bar l; d) das Volumen ist nicht größer als 150 l; e) die niedrigste Betriebstemperatur beträgt -50°C, und die höchste Betriebstemperatur beträgt 100°C. Es gilt nicht für Behälter für den besonderen Einsatz im kerntechnischen Bereich, nicht für Behälter für den Einbau in oder den Antrieb von Schiffen oder Flugzeugen und nicht für Feuerlöscher.