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Normentwurf

ÖNORM EN 14960-3

Ausgabedatum: 2019 09 01

Aufblasbare Spielgeräte - Teil 3: Spezifische sicherheitstechnische Anforderungen und Prüverfahren für aufblasbare Snappies

Dieses Dokument gilt für aufblasbare Spielgeräte für den bestimmungsgemäßen Gebrauch durch Kinder im Alter von vierzehn Jahren und darunter, entweder einzeln oder zu mehr...
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Gültig
Herausgeber:
Austrian Standards International
Format:
Digital | 10 Seiten
Sprache:
Deutsch | Englisch | Download DE/EN
Dieses Dokument gilt für aufblasbare Spielgeräte für den bestimmungsgemäßen Gebrauch durch Kinder im Alter von vierzehn Jahren und darunter, entweder einzeln oder zu mehreren. Dieser Teil der Norm legt zusätzliche Sicherheitsanforderungen für Snappies fest, bei denen die Haupt-betätigungen Klettern und Rutschen sind. Sie legt die Maßnahmen für die Handhabung der Gefahren und auch Verringerung von Unfällen der Benutzer fest, die von den mit der Konstruktion, Herstellung und Lieferung von aufblasbaren Spielgeräten befassten Stellen zu beachten sind. Diese Norm legt die mit den Spielgeräten mitzuliefernden Informationen fest. Die Anforderungen wurden unter Berücksichtigung des Risikofaktors, ausgehend von den verfügbaren Daten, festgelegt. Dieses Dokument legt Anforderungen zum Schutz eines Kindes vor den Gefahren fest, die es möglicherweise nicht vorhersehen kann, wenn es das Gerät bestimmungsgemäß oder wie vernünftigerweise vorhersehbar benutzt. Dieses Dokument gilt nicht für aufblasbare Spiel- und Freizeitgeräte zur Verwendung auf dem Wasser, aufblasbares Spielzeug für den privaten Gebrauch, Tragluftbauten und die nur zum Schutz und zur Rettung eingesetzten aufblasbaren Geräte oder anderes aufblasbares Spielzeug, auf dem die Hauptbetätigungen nicht Springen und Rutschen sind.