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Die Richtlinie beschreibt ausführlich den Schlachtprozess in genehmigungspflichtigen Rinder-, Schweine- und Geflügelschlachtbetrieben einschließlich der prozessbedingten Vor- und Nachbereitungsschritte. Die dabei entstehenden Emissionen in die Luft sowie die Möglichkeiten zu deren Vermeidung bzw. Minderung werden gemäß dem Stand der Technik dargestellt. Die sich an die Schlachtung anschließenden Prozessschritte der Fleischzerlegung sind nicht Gegenstand dieser Richtlinie. Die VDI-Richtlinie kann im Rahmen einer immissionsschutzrechtlichen Beurteilung auch für Schlachtbetriebe, die kleine Wiederkäuer (z.B. Schafe, nicht jedoch Pferde) schlachten, bzw. die keiner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß 4. BImSchV bedürfen, herangezogen werden. Sie ergänzt und konkretisiert die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen gemäß BImSchG und TA Luft. Darüber hinaus dient sie als Erkenntnisquelle für die Revision des BVT-Merkblatts "Tierschlachtanlagen und Anlagen zur Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten".
VDI 2596
2020 07
Emissionsminderung - Schlachtbetriebe
Technische Regel
VDI 2596
2019 02
Emissionsminderung - Schlachtbetriebe
Technische Regel Entwurf
Technische Regel
VDI 2596
Ausgabedatum : 2020 07
Emissionsminderung - Schlachtbetriebe