Jetzt anpassen und kaufen
7,00 €
exkl. USt.
Konfigurieren
Technische Regel

ÖKL MB 97

Ausgabedatum: 2018 11

Schaffung von Auslaufflächen bei Anbindehaltung / 2. Auflage

Ziel dieses Merkblattes ist, Empfehlungen zur Errichtung und zum Betrieb von Ausläufen zu geben und Lösungen aufzuzeigen, wie die Rechtsvorschriften bei dauernder Anbi...
Weiterlesen
Gültig
Herausgeber:
Österreichisches Kuratorium für Landtechnik und Landentwicklung
Format:
Digital | 12 Seiten
Sprache:
Deutsch
Ziel dieses Merkblattes ist, Empfehlungen zur Errichtung und zum Betrieb von Ausläufen zu geben und Lösungen aufzuzeigen, wie die Rechtsvorschriften bei dauernder Anbindehaltung umgesetzt werden können. Beim Fehlen von Weidegang muss ein Auslauf ermöglicht werden. Alternativ zur Errichtung eines Auslaufs soll auch ein Umbau auf einen Laufstall in Erwägung gezogen werden. Angebunden gehaltenem Rindvieh (Jung- und Mastvieh, Kalbinnen, Kühe, Zuchtstiere) muss mindestens an 90 Tagen im Jahr eine geeignete Bewegungsmöglichkeit wie Auslauf, Weide oder temporäre Laufstallhaltung gewährt werden (ausgenommen sind Kälber bis zu einem Alter von 6 Monaten, die ohnehin nicht angebunden gehalten werden dürfen und ab einem Alter von 8 Wochen in Gruppen zu halten sind). Die tiergerechteste und von der Nutzung des Auslaufs her einfachste Lösung ist die Laufstallhaltung mit Weideperioden. Eine regelmäßige Bewegungsmöglichkeit fördert nachhaltig die Gesundheit der Tiere, die Fruchtbarkeit und Stoffwechselvorgänge. Der Aufenthalt im Gesetzliche Grundlagen in der geltenden Fassung n Bundestierschutzgesetz (§ 16, § 44), 1. Tierhaltungsverordnung (1. THVO) n Wasserrechtsgesetz 1959 und Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung n Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (insb. §§ 364 und 1320) www.ris.bka.gv.at/bund n Landesgesetze und OIB-Richtlinie 3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz www.ris.bka.gv.at/land www.oib.or.at Für Biobetriebe n EU-Verordnung 834/2007 und 889/2008 http://eur-lex.europa.eu n Runderlass des Gesundheitsministeriums (Kleinbetriebsregelung) www.verbrauchergesundheit.gv.at > Lebensmittel > Rechtsvorschriften > in Österreich > Biologische Produktion Freien bietet Außenklimareize, die ebenfalls Stoffwechselvorgänge anregen. Ausreichend Licht und frische Luft, aber auch Wind und Regen, tragen zur Stärkung der Abwehrkräfte und zur Gesunderhaltung bei. Die meisten positive Effekte stellen sich bei regelmäßiger, d.h. täglicher Nutzung von Weiden und Ausläufen ein. So konnte gezeigt werden, dass Sprunggelenksschäden, verursacht durch unsachgemäße Standplätze, bei Weidehaltung und Auslauf schneller abheilen als ohne Bewegungsmöglichkeit. Deshalb ist bei der Anbindehaltung für die Tiere ein täglicher Zugang zu einer geeigneten Bewegungsmöglichkeit sehr zu empfehlen. Der Anbindestall ist zusammen mit den Auslaufflächen als Einheit zu sehen: Je häufiger und regelmäßiger der Auslauf zur Verfügung gestellt wird, desto besser gewöhnen sich die Rinder daran; der Arbeitsablauf gestaltet sich einfacher und das Unfallrisiko wird bei entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen geringer. Zugleich lassen sich in der Zeit, in der die Tiere draußen sind, im Stall notwendige Reinigungs- und Vorbereitungsarbeiten zur Fütterung besser ausführen.