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Technische Regel

ÖKL MB 101

Ausgabedatum: 2018 09

Verwertung von Baurestmassen und Bodenaushubmaterial im Bereich landwirtschaftlicher Liegenschaften / 3. Auflage

Die zulässige Verwertung von Baurestmassen mit Qualitätssicherung im Rahmen von Baumaßnahmen oder die Verwertung von Bodenaushubmaterial (z.B. die Aufbringung von Bodenau...
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Gültig
Die zulässige Verwertung von Baurestmassen mit Qualitätssicherung im Rahmen von Baumaßnahmen oder die Verwertung von Bodenaushubmaterial (z.B. die Aufbringung von Bodenaushubmaterial auf landwirtschaftlichen Flächen) ist ökonomisch sinnvoll und in der Abfallwirtschaft ein vorrangiges ökologisches Ziel. Dabei sollte im Vorfeld sichergestellt werden, ob eine Verwertung zulässig ist und keine Altlastenbeitragspflicht besteht. Dieses Merkblatt gibt eine vereinfachte Übersicht über die Vorgaben bei der Verwertung von Baurestmassen und von Bodenaushubmaterial. Es ist wichtig, alle Punkte dieser Übersicht gemeinsam zu betrachten. Sämtliche Details können im Merkblatt jedoch nicht berücksichtigt werden. Für weiterführende Bestimmungen und Begriffsdefinitionen wird daher auf die angeführten Rechtsvorschriften und Richtlinien verwiesen.
ÖKL MB 101
2018 09
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