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Technische Regel Entwurf

OVE-Richtlinie R 12-2

Ausgabedatum: 2018 08 15

Brandschutz in elektrischen Anlagen - Ergänzende brandschutztechnische Anforderungen an elektrische Betriebsstätten und an elektrische Kabel- und Leitungsanlagen in Niederspannungsanlagen

Diese OVE-Richtlinie enthält ergänzende brandschutztechnische Anforderungen zu den grundsätzlichen Anforderungen gemäß OVE E 8101 - an elektrische Betriebsstätten für...
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ZURÜCKGEZOGEN : 2019 01 02
Diese OVE-Richtlinie enthält ergänzende brandschutztechnische Anforderungen zu den grundsätzlichen Anforderungen gemäß OVE E 8101 - an elektrische Betriebsstätten für ortsfeste Stromerzeugungsaggregate sowie zentrale Stromversorgungssysteme für die Sicherheitsbeleuchtung (siehe Abschnitte 3 und 4); - zu den Bedingungen für die Evakuierung im Notfall (Anforderungen an die elektrische Anlage in Fluchtwegen in gesicherten Fluchtbereichen und in (notwendigen) Treppenhäusern (siehe Abschnitt 5); - zur Errichtung der elektrischen Kabel- und Leitungsanlage mit Funktionserhalt und die Dauer des Funktionserhalts für Einrichtungen für Sicherheitszwecke im Brandfall (siehe Abschnitt 6); - zur Prüfung der Anforderungen (siehe Abschnitt 7) für Bereiche/Gebäude in denen Einrichtungen für Sicherheitszwecke gemäß OVE E 8101, Teil 5-56 errichtet werden bzw. die Anforderung besteht, dass ihre Funktion zu jeder Zeit, auch während eines Ausfalls der Haupt- und der lokalen Stromversorgung sowie im Brandfall erhalten bleiben muss. Diese OVE-Richtlinie gilt weiters für elektrische Betriebsstätten für zentrale Einrichtungen der statischen Sicherheitsstromversorgung, Hauptverteiler und Gebäudehauptverteiler der allgemeinen Stromversorgung, Hauptverteiler und Gebäudehauptverteiler der Sicherheitsstromversorgung im Anwendungsbereich von OVE E 8101, Teil 7-710 (siehe Abschnitt 3). In Abschnitt 8 finden sich Ausführungsbeispiele. Von den Anforderungen dieser OVE-Richtlinie kann bei Vorliegen eines entsprechenden Brandschutzkonzeptes abgewichen werden, wenn vom Bauwerber nachgewiesen wird, dass das Schutzziel zum Schutz von Personen, Nutztieren und Sachen - gegen thermische Einflüsse, Verbrennung oder Zersetzung von Materialien, sowie Brandgefahr, ausgehend von elektrischen Betriebsmitteln; - im Brandfall gegen die Verbreitung von Flammen von elektrischen Anlagen in benachbarte Brand64 abschnitte gemäß OVE E 8101, Teil 4-42 erreicht wird.
OVE-Richtlinie R 12-2
2019 01 01
Brandschutz in elektrischen Anlagen - Teil 2: Ergänzende brandschutztechnische Anforderungen an elek...
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OVE-Richtlinie R 12-2
2018 08 15
Brandschutz in elektrischen Anlagen - Ergänzende brandschutztechnische Anforderungen an elektrische ...
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Technische Regel
OVE-Richtlinie R 12-2
Ausgabedatum : 2019 01 01
Brandschutz in elektrischen Anlagen - Teil 2: Ergänzende brandschutztechnische Anforderungen an elektrische Betriebsstätten und an elektrische Kabel- und Leitungsanlagen in elektrischen Niederspannungsanlagen (deutsche Fassung)