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Technische Regel

VDI/VDE/VDMA 2632 Blatt 3

Ausgabedatum: 2017 10

Industrielle Bildverarbeitung - Abnahme klassifizierender Bildverarbeitungssysteme

Für messende (nicht klassifizierende) Bildverarbeitungssysteme sind quantitative Fähigkeitsbetrachtungen bereits Standard. Als Kenngröße wird hier üblicherweise die Messu...
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Gültig
Für messende (nicht klassifizierende) Bildverarbeitungssysteme sind quantitative Fähigkeitsbetrachtungen bereits Standard. Als Kenngröße wird hier üblicherweise die Messunsicherheit herangezogen. Es gibt etablierte Vorgaben, wie diese berechnet und daraus die Eignung für eine gegebene Aufgabenstellung abgeleitet werden kann. Für klassifizierende Bildverarbeitungssysteme (BV-Systeme), deren Ergebnisse attributive Variablen sind, gibt es bisher keine entsprechenden, etablierten Kenngrößen. Diese Richtlinie betrachtet Kenngrößen, die die Klassifikationsleistung eines Bildverarbeitungssystems beschreiben. Aufgrund der Vielfalt der Ausprägungen klassifizierender BV-Systeme ist es kaum möglich, eine allgemeine Systematik zur Bewertung der Leistungsfähigkeit beliebiger Systeme anzugeben. Die Richtlinie schlägt Vorgehensweisen zur Bewertung der Klassifikationsleistung bei der Abnahme von BV-Systemen vor. Typische Beispiele aus der industriellen Prüftechnik werden beschrieben, die als Richtschnur für ähnliche Fälle dienen können. Sie wendet sich damit sowohl an Anwender als auch an Anbieter von BV-Systemen.
VDI/VDE/VDMA 2632 Blatt 3
2017 10
Industrielle Bildverarbeitung - Abnahme klassifizierender Bildverarbeitungssysteme
Technische Regel
VDI/VDE/VDMA 2632 Blatt 3
2016 09
Industrielle Bildverarbeitung - Abnahme klassifizierender Bildverarbeitungssysteme
Technische Regel Entwurf