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Normentwurf

ÖNORM EN 13279-1

Ausgabedatum: 2017 09 15

Gipsbinder und Gips-Trockenmörtel - Teil 1: Begriffe und Anforderungen

Diese Europäische Norm legt die Eigenschaften und Leistungsmerkmale pulverförmiger Produkte auf Gipsbinderbasis für Anwendungen in Bauwerken fest. Dies schließt werkgemis...
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Gültig
Diese Europäische Norm legt die Eigenschaften und Leistungsmerkmale pulverförmiger Produkte auf Gipsbinderbasis für Anwendungen in Bauwerken fest. Dies schließt werkgemischte Gips-Trockenmörtel (Werktrockenmörtel) zum Verputz von Decken und Wänden innerhalb von Gebäuden ein, die eine fertige Oberfläche bilden, die weiter behandelt werden kann. Diese Produkte werden unter Verwendung von Zusatzstoffen/Zusatzmitteln, Zuschlägen und anderen Bindemitteln anforderungsbezogen hergestellt. Die Norm umfasst Gips-Putztrockenmörtel und gipshaltige Putztrockenmörtel für die manuelle und mechanische Verarbeitung. Diese Europäische Norm gilt auch für Gipsbinder sowohl zur Direktanwendung auf der Baustelle als auch zur Weiterverarbeitung zu Gips-Wandbauplatten, Gipsplatten, faserverstärkten Gipsplatten, Formteilen aus faserverstärktem Gips und Gipselementen für Unterdecken sowie für Gipsmörtel für nichttragende Trennwände im Inneren von Gebäuden, die nicht mit Wasser in Berührung kommen. Calciumsulfat-Binder für Estriche werden von dieser Europäischen Norm nicht erfasst. Diese Europäische Norm legt die Referenzprüfverfahren für technische Merkmale fest und schafft die Voraussetzung für die Bewertung der Konformität der von dieser Norm erfassten Produkte. Baukalk (als Calciumhydroxyd) kann als zusätzliches Bindemittel zusammen mit Gipsbinder verwendet werden. Wenn Gipsbinder das aktive Hauptbindemittel ist, wird der betreffende Gips-Putztrockenmörtel von dieser Europäischen Norm erfasst. Ist Baukalk das aktive Hauptbindemittel gilt für den Putztrockenmörtel die Norm EN 998-1.