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Technische Regel

ÖVGW G 107

Ausgabedatum: 2017 09

Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen

von Flüssiggasanlagen mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen mit einem maximalen Betriebsdruck ...
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Gültig
von Flüssiggasanlagen mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen mit einem maximalen Betriebsdruck (MOP) < 50 mbar. Sie ist für alle mit Brenngasen der 3. Gasfamilie nach ÖNORM EN 437 versorgten Gasverbrauchsanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen, Motorcaravans und Caravans anzuwenden. Sie gilt auch für Mobilheime mit Herstellererklärung nach ÖNORM EN 1949. Anderslautende gesetzliche Bestimmungen und bescheidmäßige Anordnungen werden durch die vorliegende Richtlinie nicht berührt.
ÖVGW G 107
2017 09
Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen
Technische Regel
ÖVGW G 107
2006 12
Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen - Betrieb, Wartung und Prüfung
Technische Regel