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Technische Regel
ÖWAV AB 50
Ausgabedatum: 2017 04
Kanalsanierung - Vor Ort härtendes Schlauchlining
Dieser Arbeitsbehelf ist für die Renovierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden anwendbar, welche unter Schwerkraft betrieben werden. Damit sind Hauptkanäle...
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Gültig
Herausgeber:
Österreichischer Wasser- und Abfallwirtschaftsverband
Format:
Digital | 56 Seiten
Sprache:
Deutsch
Fachgebiete
Gebäudetechnik & Einrichtung, Abwassertechnik, Kanalisation
Gebäudetechnik & Einrichtung, Abwassertechnik, Abwasser. Kläranlagen
Bauprodukte, Glas-, Beton-, Steinzeug-, Faserzementrohre, Rohre und Fittings aus anderen Materialien (Glas, Beton usw.)
Umwelt, Wasserbeschaffenheit, Abwasser. Kläranlagen
Dieser Arbeitsbehelf ist für die Renovierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden anwendbar, welche unter Schwerkraft betrieben werden. Damit sind Hauptkanäle (Entwässerungsleitungen im Eigentum von und in der Erhaltung durch Kommunen auf öffentlichem Grund, Sammelleitungen zur Zusammenführung von Hauskanälen) und Hauptleitungen (zusammenführende Leitungen auf privaten Grundflächen) umfasst.
Der Arbeitsbehelf gilt nicht für die Renovierung von Entwässerungsleitungen außerhalb von Gebäuden bis zur Einmündung in den Hauptkanal sowie für Entwässerungsanlagen innerhalb von Wohngebäuden, Geschäfts-, Instituts- und industriellen Gebäuden. Hier ist der Arbeitsbehelf 51 anwendbar.
Der Einsatz im Druckleitungsbereich ist gleichfalls nicht Gegenstand dieses Arbeitsbehelfs.
Objekt der Schadensbehebung ist in der Regel mindestens eine Haltung eines zu sanierenden Abwasserkanals bzw. einer Abwasserleitung im öffentlichen und nicht öffentlichen Bereich.
Der Arbeitsbehelf legt die technischen Anforderungen an vor Ort härtende Schlauchliner in Abwasserleitungen und -kanälen fest.