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Technische Regel

ÖVGW G B333

Ausgabedatum: 2016 11

Betrieb und Instandhaltung von kathodischen Korrosionsschutz- anlagen für komplexe Erdgasleitungsanlagen

Diese ÖVGW-Richtlinie ist gemeinsam mit der Richtlinie G B300 für den Betrieb und die In-standhaltung von kathodischen Korrosionsschutzanlagen für komplexe Erdgasleitungs...
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Gültig
Diese ÖVGW-Richtlinie ist gemeinsam mit der Richtlinie G B300 für den Betrieb und die In-standhaltung von kathodischen Korrosionsschutzanlagen für komplexe Erdgasleitungsanlagen anzuwenden. Die Richtlinie basiert auf der ÖNORM EN 14505 und behandelt die Anforderungen im Hinblick auf Anlagen des Gasnetzbetriebes. Die In- und Außerbetriebnahme von kathodischen Korrosionsschutzanlagen für komplexe Erd-gasleitungsanlagen ist in der ÖVGW-Richtlinie G B112 geregelt. Der Betrieb und die Instandhaltung von kathodischen Korrosionsschutzanlagen für Erdgas- leitungen aus Stahl wird in der ÖVGW-Richtlinie G B331 geregelt. Bei Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen sowie für deren Überprüfungen sind die einschlä-gigen Vorschriften des Elektrotechnikgesetzes einzuhalten. Die ÖVGW-Mitteilung G B332 listet hierfür die entsprechenden Verordnungen und Normen bzw. die darin enthaltenen Maßnahmen auf. Beim Betrieb des kathodischen Korrosionsschutzes komplexer Erdgasleitungsanlagen sind die einschlägigen Vorschriften des Elektrotechnikgesetzes einzuhalten. Die Vorgaben der ÖVE/ÖNORM EN 50110-1 sind zu beachten.