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Norm

ÖNORM EN 196-10

Ausgabedatum: 2016 10 15

Prüfverfahren für Zement - Teil 10: Bestimmung des Gehaltes an wasserlöslichem Chrom (VI) in Zement

Dieser Teil von EN 196 legt das Verfahren zur Bestimmung des Gehaltes an wasserlöslichem Chrom(VI) in Zement fest. Es wird ein Referenzverfahren beschrieben, das aus zwe...
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Gültig
Herausgeber:
Austrian Standards International
Format:
Digital | 42 Seiten
Sprache:
Deutsch | Englisch | Download DE/EN
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Dieser Teil von EN 196 legt das Verfahren zur Bestimmung des Gehaltes an wasserlöslichem Chrom(VI) in Zement fest. Es wird ein Referenzverfahren beschrieben, das aus zwei Schritten, d. h. aus einem Extraktionsverfahren und einer Analyse des abfiltrierten Extraktes, besteht. Hinweise zu anderen Extraktionsverfahren, die für Eignungsprüfungen, die werkseigene Produktionskontrolle und andere Zwecke geeignet sind, sind angegeben; in Streitfällen oder bei Überschreitung eines gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwertes wird jedoch nur das Referenzverfahren angewendet. Das Referenzverfahren enthält alternative Verfahrensschritte, nach denen der filtrierte Extrakt wahlweise einem Oxidationsschritt unterzogen werden darf. Die Kriterien für die Wahl der geeigneten Vorgehensweise sind festgelegt. Andere instrumentelle Verfahren dürfen zur Analyse des abfiltrierten Extraktes verwendet werden, vorausgesetzt, sie sind gegen die Analyse des gefilterten Extraktes mit dem Referenzverfahren kalibriert. Im Streitfall wird nur das Referenzverfahren angewendet. In Anhang A wird ein normatives Verfahren festgelegt, das bei Anwendung dieses Prüfverfahrens als Grundlage für die Bewertung der Übereinstimmung eines Zementes mit dem in der Verordnung (EU) Nr. 1907/2006) angegebenen Grenzwert anzuwenden ist. Das in diesem Teil von EN 196 beschriebene Verfahren gilt für Zemente. Die Anwendung auf andere Stoffe ist möglich; die Anwendbarkeit müsste jedoch im Einzelfall verifiziert werden. Anhang B enthält Hinweise zur Anwendung dieser Europäischen Norm zur Bestimmung des Gehaltes an wasserlöslichem Chrom(VI) in zementhaltigen Zubereitungen. Die Anhänge C und D enthalten Angaben zu anderen Prüfverfahren, die auf der Extraktion von Zementleim beruhen und daher von dem Verhalten von Zement unter den üblichen Gebrauchsbedingungen abweichen. Diese Prüfverfahren dürfen mit oder ohne Oxidationsschritt durchgeführt werden. Die Anwender dieser Verfahren sollten sich dessen bewusst sein, dass die mit diesen Verfahren erzielten Ergebnisse sich erheblich von den Ergebnissen mit dem Referenzverfahren unterscheiden können. In Streitfällen oder bei Überschreitung des gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwertes wird nur das Referenzverfahren angewendet. Anhang E enthält Hinweise zu einem Verfahren zur Bestimmung des überschüssigen Reduktionsmittelgehaltes von Zement, welches in einigen Ländern für die werkseigene Produktionskontrolle Anwendung findet. Hersteller, die ein derartiges System für die werkseigene Produktionskontrolle einsetzen, sollten sich der Verwendbarkeit der Ergebnisse durch Vergleich mit der Analyse nach dem Referenzverfahren vergewissern.
ÖNORM EN 196-10
2016 10 15
Prüfverfahren für Zement - Teil 10: Bestimmung des Gehaltes an wasserlöslichem Chrom (VI) in Zement
Norm
ÖNORM EN 196-10
2006 10 01
Prüfverfahren für Zement - Teil 10: Bestimmung des Gehaltes an wasserlöslichem Chrom (VI) in Zement
Norm