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Norm

ÖNORM EN 1473

Ausgabedatum: 2016 09 15

Anlagen und Ausrüstung für Flüssigerdgas - Auslegung von landseitigen Anlagen

Diese Europäische Norm enthält Leitlinien für die Planung, den Bau und den Betrieb von allen landseitigen Flüssigerdgasanlagen für die Verflüssigung von Erdgas sowie für ...
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ZURÜCKGEZOGEN : 2021 12 16
Diese Europäische Norm enthält Leitlinien für die Planung, den Bau und den Betrieb von allen landseitigen Flüssigerdgasanlagen für die Verflüssigung von Erdgas sowie für die Lagerung, die Verdampfung, die Weiterleitung und den Umgang mit LNG. Diese Europäische Norm gilt für Anlagen mit LNG-Lagerung bei einem Druck von weniger als 0,5 barg und einer Gesamtkapazität von mehr als 200 t sowie für folgende Anlagentypen: - LNG-Verflüssigungsanlagen, zwischen der Anlagengrenze Gaseintritt und der Anlagengrenze Gas-austritt, die in der Regel die Schiffsübergabestelle und/oder die Tankwagenabgabestation, sofern zutreffend, darstellt; zugeführtes Gas kann aus einem Erdgasfeld, Erdölbegleitgas aus einer Erdöllagerstätte, Pipelinegas aus einem Gasleitungsnetz oder aus erneuerbaren Quellen sein; - LNG-Wiederverdampfungsanlage, zwischen der Schiffsübergabestelle und dem Übergabepunkt am Gas-austritt; - Peakshaving-Anlagen (Spitzenlast-Anlagen), zwischen dem Übergabepunkt am Gaseintritt und den Übergabepunkten am Gasaustritt; - der feststehende Teil einer LNG-Bunkerstation. Eine kurze Beschreibung jeder dieser Anlagen ist in Anhang G enthalten. Schwimmende Lösungen (FPSO, FSRU, SRV), ob auf See oder in Küstennähe, werden in dieser Europäischen Norm nicht behandelt, auch wenn einige Begriffe, Grundsätze oder Empfehlungen auf sie angewendet werden könnten. Bei schwimmenden LNG-Wiederverdampfungsanlagen (FSRU) mit LNG-Transfer über einen Schiffsanleger gelten die nachfolgenden Empfehlungen für den Schiffsanleger (inklusive der Einrichtungen auf dem Schiffsanleger), sofern der Schiffsanleger nicht weiter als 3 000 m von der Küstenlinie entfernt ist. Bei Lösungen in Form von schwimmenden Lagern (FSU) wird der landseitige Teil durch die Empfehlungen dieser Norm abgedeckt. Diese Norm gilt nicht für Anlagen, die spezifisch durch andere Normen abgedeckt werden, z. B. LNG-Tankstellen, LNG-Straßentankfahrzeuge, LNG-Eisenbahnkesselwagen und LNG-Bunkerschiffe. Die Anlagen mit einer Gesamtlagerkapazität von 50 t bis zu 200 t einschließlich Tanks mit einem Druck von mehr als 0,5 barg werden in EN 13645 behandelt.
ÖNORM EN 1473
2021 12 15
Anlagen und Ausrüstung für Flüssigerdgas - Auslegung von landseitigen Anlagen
Norm
ÖNORM EN 1473
2016 09 15
Anlagen und Ausrüstung für Flüssigerdgas - Auslegung von landseitigen Anlagen
Norm
ÖNORM EN 1473
2007 09 01
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2007 04 01
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1997 08 01
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ÖNORM EN 1473
Ausgabedatum : 2021 12 15
Anlagen und Ausrüstung für Flüssigerdgas - Auslegung von landseitigen Anlagen