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Beim Projekt "Stallneubau" ist neben der Nützlichkeit auch die Sicherheit zu berücksichtigen. Wenngleich sich beim Stallneubau im Allgemeinen vieles in organisatorischer und technischer Hinsicht wiederholt, ein "Schema F"-Rezept gibt es dennoch nicht. Schon bei der Bauplanung treten Aspekte auf, mit denen man nicht gerechnet hat. Der "bauliche Elektroschutz", eine gesetzliche Forderung - könnte ein solcher Aspekt sein. Die drei Maßnahmen der baulichen Elektroschutzes sind: * Fundamenterder, * Potenzialausgleich, * Potenzialsteuerung. Diese sind in der Planung, Ausführung und Endkontrolle zu berücksichtigen. Es ist von Vorteil, wenn der Bauherr ein grundlegendes Wissen dazu aufweist. In allen Belangen sind natürlich auch die Fachleute gefordert. Daher muss der Landwirt rechtzeitig mit Bauberatern, Elektrotechnikern, Sicherheitsberatern etc. Kontakt aufnehmen. Unter ihrer Beratung und Anleitung sind auch Eigenleistungen möglich. Gefahren ohne baulichen Elektroschutz: 1. Bedrohung des Lebens von Mensch und Tier durch: - Fehlerspannungsverschleppung kritischer Fehler in der Hofinstallation oder an einem Elektrogerät bei Versagen des Fehlerschutzes über metallene Konstruktionen oder Leitungen in den Stall. - Fehlerspannungseinschleppung bei technischen Gebrechen im Verteilungsnetz über den PEN-Leiter. 2. Stresssituationen und Schmerzen für Rinder schon bei geringen Kriechströmen durch eine unzureichende Erdungsanlage. Das ÖKL hat mit österreichischen Experten in zahlreichen Arbeitssitzungen ein Merkblatt erarbeitet. Es enthält wichtige Hinweise auf relevante Normen und Bestimmungen sowie verständliche Definitionen der zahlreichen Fachausdrücke. Das Hauptkapitel ist den baulichen Maßnahmen zum Elektroschutz gewidmet. Hier geht es erstens um den Fundamenterder und dessen Anschluss an die elektrische Anlage, an die Blitzschutzanlage, an die Melkanlage und andere vorhandene Metallkonstruktionen. Zweitens werden Potenzialausgleichsleitungen beschrieben, die notwendig sind, um einen wirksamen Potenzialausgleich in Stallungen zu erreichen. Drittens wird die Potenzialsteuerung behandelt. Ist eine solche vorhanden, tritt bei Körper- oder Erdschluss keine gefährliche Schritt- bzw. Berührungsspannung auf. (Der Einbau eines Potenzialsteuergitters in Stallungen, stationären Melk- und Tränkstellen sowie Futterstationen ist gesetzlich vorgeschrieben). Ein weiteres Kapitel ist dem Melkstand gewidmet: Dort ist durch die geringe räumliche Ausdehnung ein Kontakt des Tierkörpers mit den umgebenden leitfähigen Teilen unvermeidbar. Beim gleichzeitigen Berühren dieser Teile kann es unter Umständen zu Elektrisierungen kommen, die belästigend oder auch gefährlich werden können und die durch Maßnahmen des Potenzialausgleichs und durch Potenzialsteuerung verhindert werden müssen. Außenliegeboxen und nicht überdachte Bewegungsflächen sind hinsichtlich Potenzialausgleich und Potenzialsteuerung als Bestandteil der Stallanlage zu betrachten. Für solche Bereiche mit ihren Einrichtungen wie stationäre Entmistung, Tränke, elektrische Kratzbürsten und dgl. gelten daher auch alle elektrotechnischen Bestimmungen für Stallungen. Weiters findet man im Merkblatt Informationen über Werkstoffe und Abmessungen, Korrosionsschutz und Eigenleistungen.
ÖKL MB 43
2016
Elektroschutz mit Potenzialausgleich und Potenzialsteuerung / 3. Auflage
Technische Regel
ÖKL MB 43
1983 01
Bauliche Vorkehrungen für die sicherheitstechnisch einwandfreie Elektroinstallation in landwirtschaf...
Technische Regel
ÖKL MB 43
2006
Elektroschutz mit Potenzialausgleich und Potenzialsteuerung in Rinderställen
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