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Gebäude und Bauwerke - insbesondere Sondergebäude - haben immer komplexere und größere Dimensionen und können teilweise entsprechend den gültigen Regelwerken nicht oder nur mit erheblicher Beeinträchtigung ihres Widmungszweckes verwirklicht werden. Außerdem kommen immer häufiger Abweichungen von den materiellen Anforderungen der bautechnischen Vorschriften vor, die entsprechend begründet werden müssen. In der Folge sind einzelne brandschutztechnische Maßnahmen der Vorschriften nicht ohne Weiteres anwendbar. Es bedarf daher nicht selten der Ein-zelfallbetrachtung konkreter Bauvorhaben im Hinblick auf die definierten Schutzziele.
Technische Regel
OIB Richtlinie 2.1
Ausgabedatum : 2011 10 01
Brandschutz bei Betriebsbauten
Technische Regel
OIB Richtlinie 2.1
Ausgabedatum : 2015 03
Brandschutz bei Betriebsbauten
Technische Regel
OIB Richtlinie 2.3
Ausgabedatum : 2011 10 01
Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m
Technische Regel
OIB Richtlinie 2.3
Ausgabedatum : 2015 03
Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m
Technische Regel
OIB Richtlinie 2
Ausgabedatum : 2011 12 01
Brandschutz
Technische Regel
OIB Richtlinie 2
Ausgabedatum : 2015 03
Brandschutz
Technische Regel
OIB Richtlinie 2.1
Ausgabedatum : 2023 05
Brandschutz bei Betriebsbauten - OIB-330.2-030/23
Technische Regel
OIB Richtlinie 2.3
Ausgabedatum : 2023 05
Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m - OIB-330.2-032/23
Technische Regel
OIB Richtlinie 2
Ausgabedatum : 2023 05
Brandschutz - OIB-330.2-029/23