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Norm

ÖNORM EN 15502-2-2

Ausgabedatum: 2014 11 01

Heizkessel für gasförmige Brennstoffe - Teil 2-2: Heizkessel der Bauart B1

Diese Europäische Norm legt die Anforderungen und Prüfverfahren insbesondere für den Bau, die Sicherheit, die Gebrauchstauglichkeit und den Energieeinsatz sowie die Klas...
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Gültig
Diese Europäische Norm legt die Anforderungen und Prüfverfahren insbesondere für den Bau, die Sicherheit, die Gebrauchstauglichkeit und den Energieeinsatz sowie die Klassifizierung und Kennzeichnung von gasbefeuerten Zentralheizungskesseln fest, die mit atmosphärischen Brennern mit oder ohne Ventilator ausgerüstet sind und nachfolgend kurz "Kessel" genannt werden. Wenn das Wort Kessel benutzt wird, muss es als Kessel einschließlich seiner Verbindungsstücke, Rohr und Windschutzeinrichtung, falls vorhanden, gelesen werden. Diese Europäische Norm schließt gasbefeuerte Zentralheizungskessel der Bauarten B11, B11BS, B12, B12BS, B13 und B13BS entsprechend der Einteilung in CEN/TR 1749:2009 ein: a) die eine Nennwärmebelastung (bezogen auf den unteren Heizwert) von nicht mehr als 70 kW haben; b) die mit einem oder mehreren brennbaren Gasen der drei Gasfamilien mit den in EN 437 genannten Drücken betrieben werden; c) bei denen die Temperatur der wärmeleitenden Flüssigkeit unter normalen Betriebsbedingungen 105 °C nicht überschreitet; d) deren maximaler Betriebsdruck im Wasserkreislauf 6 bar nicht überschreitet; e) bei denen sich unter bestimmten Bedingungen Kondenswasser bilden kann; f) die vom Hersteller entweder als "Niedertemperaturkessel" oder als "Standardkessel" bezeichnet werden. Wenn keine Angabe gemacht wird, wird der Kessel als "Standardkessel" betrachtet; g) die dafür vorgesehen sind entweder in Gebäuden oder an einer teilweise geschützten Stelle aufgestellt zu werden; h) die dafür vorgesehen sind, nach dem Durchlaufprinzip oder nach dem Speicherprinzip Warmwasser herzustellen, wobei das Ganze als eine Einheit vertrieben wird; i) die entweder für geschlossene oder offene Wassersysteme ausgelegt sind; j) die entweder modulierende oder nicht modulierende Kessel sind. Diese Europäische Norm muss in Verbindung mit der Norm EN 15502-1 für allgemeine Anforderungen verwendet werden. Für Anwendungen innerhalb des Anwendungsbereiches der Druckgeräterichtlinie (DGRL, eng PED) können weitere Anforderungen erforderlich werden (z. B. Situationen, bei denen die höchstzulässige Temperatur 110 °C überschreitet, oder wenn der Wert Volumen mal höchstzulässiger Druck über 50 bar × Liter liegt). Diese Norm beschreibt die Anforderungen für Kessel mit bekannten Bauweisen. Bei Kesseln mit alternativen Bauweisen, die eventuell nicht vollständig durch diese Norm abgedeckt werden, muss das Risiko, das mit dieser alternativen Bauweise verbunden ist, abgeschätzt werden. Ein Beispiel für eine Bewertungsmethode, die auf Risikoanalyse beruht, und die wesentlichen Anforderungen der Gasgeräterichtlinie abdeckt, ist in Abschnitt 11 beschrieben.
ÖNORM EN 15502-2-2
2014 11 01
Heizkessel für gasförmige Brennstoffe - Teil 2-2: Heizkessel der Bauart B1
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