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Norm

DIN 15185-2

Ausgabedatum: 2013 10

Flurförderzeuge - Sicherheitsanforderungen - Teil 2: Einsatz in Schmalgängen

Die Arbeitsstättenverordnung fordert im Anhang I, Abschnitt 1.8 Absatz 3, dass - sofern Transportmittel auf Verkehrswegen eingesetzt werden - für Fußgänger ein ausreichen...
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Gültig
Die Arbeitsstättenverordnung fordert im Anhang I, Abschnitt 1.8 Absatz 3, dass - sofern Transportmittel auf Verkehrswegen eingesetzt werden - für Fußgänger ein ausreichender Sicherheitsabstand gewahrt werden muss. Zur Vermeidung der Quetschgefahr für den Körper beträgt dieser Sicherheitsabstand mindestens 500 mm (siehe DIN DIN EN 349 "Sicherheit von Maschinen. Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens von Körperteilen", Abschnitt 4.2). Dieser Sicherheitsabstand muss auf beiden Seiten des Flurförderzeuges vorhanden sein. Die vorliegende Norm zeigt Möglichkeiten auf, durch welche Maßnahmen ein ausreichender Personenschutz erzielt werden kann, wenn die Sicherheitsabstände beim Einsatz leitliniengeführter Flurförderzeuge in Regalgängen systembedingt nicht eingehalten werden.
DIN 15185-2
2013 10
Flurförderzeuge - Sicherheitsanforderungen - Teil 2: Einsatz in Schmalgängen
Norm
DIN 15185-2
2013 07
Flurförderzeuge - Sicherheitsanforderungen - Teil 2: Einsatz in Schmalgängen
Norm
DIN 15185-2
1993 03
Lagersysteme mit leitliniengeführten Flurförderzeugen; Personenschutz beim Einsatz von Flurförderzeu...
Norm