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Norm

ÖVE/ÖNORM EN 60204-32/AC2

Ausgabedatum: 2013 10 01

Sicherheit von Maschinen - Elektrische Ausrüstung von Maschinen - Teil 32: Anforderungen für Hebezeuge (Berichtigung 2)

Diese ÖVE/ÖNORM gilt für die Anwendung von elektrischer und elektronischer Ausrüstung und Systemen von Hebezeugen und für hiermit zusammenhängende Ausrüstungen. Die Ausrü...
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Gültig
Diese ÖVE/ÖNORM gilt für die Anwendung von elektrischer und elektronischer Ausrüstung und Systemen von Hebezeugen und für hiermit zusammenhängende Ausrüstungen. Die Ausrüstung, die von dieser Norm abgedeckt wird, beginnt an der Netzanschlussstelle der elektrischen Ausrüstung des Hebezeugs (Netzanschlussschalter) und schließt die Systeme für Energieversorgung und Steuerleitungen außerhalb des Hebezeuges, z. B. flexible Leitungen oder Schleifleitungen mit ein. Diese Norm gilt für die elektrische Ausrüstung oder Teile der elektrischen Ausrüstung, die mit Nenn-spannungen bis 1 000 V Wechselspannung oder bis 1 500 V Gleichspannung zwischen den Phasenleitern und mit Nennfrequenzen bis 200 Hz betrieben werden. Für die Zwecke dieser Norm schließt der Begriff Hebezeuge Krane aller Art, Winden aller Art und Regalbediengeräte ein. Hierin sind folgende Produktgruppen enthalten: Laufkrane, Mobilkrane, Turmdrehkrane, Ausleger-Drehkrane, Brücken- und Portalkrane, Offshorekrane, Schwimmkrane, Winden aller Art, Hubgeräte und Zubehör, LKW-Ladekrane, Kabelkrane, Lastaufnahmemittel, Regalbediengeräte, Schienenlaufkatzen, Container-Transportkrane, gummibereifte Stapelkrane (RTG's).