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ÖVE/ÖNORM EN 50132-5-3

Ausgabedatum: 2013 03 01

Alarmanlagen - CCTV-Überwachungsanlagen für Sicherungsanwendungen - Teil 5-3: Videoübertragung - Analoge und digitale Videoübertragung (deutsche Fassung)

Der Zweck des Übertragungssystems in einer Video-Überwachungsanlage (CCTV) besteht in der zuverlässigen Übertragung von Videosignalen zwischen verschiedenen CCTV-Einricht...
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Gültig
Der Zweck des Übertragungssystems in einer Video-Überwachungsanlage (CCTV) besteht in der zuverlässigen Übertragung von Videosignalen zwischen verschiedenen CCTV-Einrichtungen für Sicherheits- und Überwachungsaufgaben. Zusammen mit hochauflösenden Videoschnittstellen und der Übertragung sind gegenwärtig noch analoge Videosignale für die Videoübertragung im Einsatz und bieten Halbbildabtastung und das Seitenverhältnis von 4:3. Die Komplexität eines Videoübertragungssystems verändert sich mit den Anforderungen an die Anlage. Diese ÖVE/ÖNORM EN legt die Mindestanforderungen an die Eigenschaften und Prüfungen der Leistungsfähigkeit eines Videoübertragungskanals für den Einsatz in CCTV-Überwachungsanlagen fest, die mit dem ausgewählten Übertragungsmedium in Verbindung stehende Sender, Empfänger oder Zusatzeinrichtungen einschließen.
ÖVE/ÖNORM EN 50132-5-3
2013 03 01
Alarmanlagen - CCTV-Überwachungsanlagen für Sicherungsanwendungen - Teil 5-3: Videoübertragung - Ana...
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ÖVE/ÖNORM EN 50132-5
2003 02 01
Alarmanlagen - CCTV-Überwachungsanlagen für Sicherungsanwendungen - Teil 5: Videoübertragung
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