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Technische Regel

ÖWAV RB 16

Ausgabedatum: 2010

Einleitung von Abwasser aus der Betankung, Reparatur und Reinigung von Fahrzeugen in öffentliche Abwasseranlagen oder in Gewässer

Das vorliegende ÖWAV-Regelblatt 16 (4. Auflage) beschreibt die grundsätzlichen Anforderungen hinsichtlich Behandlung und Reinigung von Abwässern aus Kfz-Tankstellen, Kfz-...
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Herausgeber:
Österreichischer Wasser- und Abfallwirtschaftsverband
Format:
Digital | 49 Seiten
Sprache:
Deutsch
Das vorliegende ÖWAV-Regelblatt 16 (4. Auflage) beschreibt die grundsätzlichen Anforderungen hinsichtlich Behandlung und Reinigung von Abwässern aus Kfz-Tankstellen, Kfz- Waschplätzen/-anlagen und Kfz-Werkstätten, welche die Ableitung in eine öffentliche Kanalisation (Indirekteinleitung) oder in ein Fließgewässer (Direkteinleitung) gemäß Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Betankung, Reparatur und Reinigung von Fahrzeugen (AEV Fahrzeugtechnik) ermöglichen. Die in der AEV Fahrzeugtechnik angeführten Begriffe decken sich nur teilweise mit den in der ÖNORM EN 858-2 (Ausgabe 01.10.2006) verwendeten. Das Regelblatt versucht, beiden gerecht zu werden. Das Regelblatt gilt für die Planung von Neuanlagen und die Sanierung bestehender Anlagen (gem. § 33c WRG 1959) für Abwässer aus Betrieben mit folgenden Tätigkeiten (in Anlehnung an die AEV Fahrzeugtechnik, § 1 Abs. 2): 1) Betanken von Kraftfahrzeugen sowie fahrbaren Maschinen oder Geräten mit flüssigen Treib- oder Kraftstoffen, ausgenommen Flüssiggas. 2) Reinigen der Karosserien von Kraftfahrzeugen sowie fahrbaren Maschinen oder Geräten in automatischen Waschanlagen oder auf Waschplätzen - mit oder ohne Reinigungschemikalien. 3) Reinigen der Motoren oder Fahrgestelle von Kraftfahrzeugen sowie von fahrbaren Maschinen oder Geräten auf Waschplätzen unter Einsatz von Reinigungschemikalien. 4) Reparieren von Kraftfahrzeugen sowie von fahrbaren Maschinen oder Geräten. 5) Abstellen von fahruntüchtigen und/oder zur Reparatur bestimmten Fahrzeugen sowie deren Bestandteilen. 6) Teilereinigung mittels Hochdruckreiniger im Rahmen des Kfz-Werkstättenbetriebs. 7) Behandeln von Unterböden oder Hohlräumen von Kraftfahrzeugen. 8) Lackieren im Rahmen des Kfz-Werkstättenbetriebs.