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Technische Regel

ÖWAV RB 207

Ausgabedatum: 2009

Thermische Nutzung des Grundwassers und des Untergrunds - Heizen und Kühlen

Das ÖWAV-Regelblatt "Thermische Nutzung des Grundwassers und des Untergrunds - Heizen und Kühlen" bezieht sich auf die thermische Nutzung des Untergrunds (Locker- und Fes...
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Herausgeber:
Österreichischer Wasser- und Abfallwirtschaftsverband
Format:
Digital | 76 Seiten
Sprache:
Deutsch
Das ÖWAV-Regelblatt "Thermische Nutzung des Grundwassers und des Untergrunds - Heizen und Kühlen" bezieht sich auf die thermische Nutzung des Untergrunds (Locker- und Festgesteine) und des Grundwassers, wobei die Nutzung hochtemperierter und mineralisierter Tiefengrundwässer ausgenommen ist. Folgende Anwendungsfälle werden im Regelblatt behandelt: Indirekte thermische Nutzungen: a) Wärmepumpenanlagen zum Heizen b) Wärmepumpenanlagen zum Heizen und Kühlen c) Kälteanlagen zum Kühlen. Für die thermische Nutzung des Grundwassers wird dieses aus Brunnen und Quellen entnommen (z. B. Wasser-Wasser-Wärmepumpen). Für die thermische Nutzung des Untergrunds sind Erdwärmekollektoren, Erdwärmesonden und Sonderformen in Verwendung. Direkte thermische Nutzungen: Die direkte thermische Nutzung erfolgt ohne Wärmepumpe oder Kälteanlage. a) Kühlung mit Grundwasser b) Kühlung über den Untergrund c) Lufterwärmung/-kühlung im Untergrund.