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Technische Regel
ÖWAV RB 207
Ausgabedatum: 2009
Thermische Nutzung des Grundwassers und des Untergrunds - Heizen und Kühlen
Das ÖWAV-Regelblatt "Thermische Nutzung des Grundwassers und des Untergrunds - Heizen und Kühlen" bezieht sich auf die thermische Nutzung des Untergrunds (Locker- und Fes...
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Herausgeber:
Österreichischer Wasser- und Abfallwirtschaftsverband
Format:
Digital | 76 Seiten
Sprache:
Deutsch
ICS
Das ÖWAV-Regelblatt "Thermische Nutzung des Grundwassers und des Untergrunds - Heizen und Kühlen" bezieht sich auf die thermische Nutzung des Untergrunds (Locker- und Festgesteine) und des Grundwassers, wobei die Nutzung hochtemperierter und mineralisierter Tiefengrundwässer ausgenommen ist.
Folgende Anwendungsfälle werden im Regelblatt behandelt:
Indirekte thermische Nutzungen:
a) Wärmepumpenanlagen zum Heizen
b) Wärmepumpenanlagen zum Heizen und Kühlen
c) Kälteanlagen zum Kühlen.
Für die thermische Nutzung des Grundwassers wird dieses aus Brunnen und Quellen entnommen (z. B. Wasser-Wasser-Wärmepumpen).
Für die thermische Nutzung des Untergrunds sind Erdwärmekollektoren, Erdwärmesonden und Sonderformen in Verwendung.
Direkte thermische Nutzungen:
Die direkte thermische Nutzung erfolgt ohne Wärmepumpe oder Kälteanlage.
a) Kühlung mit Grundwasser
b) Kühlung über den Untergrund
c) Lufterwärmung/-kühlung im Untergrund.