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Technische Regel Entwurf

VDI 4411

Ausgabedatum: 2009 03

Bremseinrichtungen für Krananlagen

Aufgabe des Bremsen-, Kranherstellers und Anwenders ist es, für die jeweils zutreffende Anforderung die wirtschaftlich und technisch geeignete Bauart der Bremseinrichtung...
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Gültig
Aufgabe des Bremsen-, Kranherstellers und Anwenders ist es, für die jeweils zutreffende Anforderung die wirtschaftlich und technisch geeignete Bauart der Bremseinrichtung auszuwählen. Hierbei soll diese Richtlinie eine Entscheidungshilfe sein und beachtet werden. Bremseinrichtungen für Krane sind in den unterschiedlichsten Ausführungsarten im Einsatz. Je nach Verwendungszweck können die Anforderungen sehr verschieden sein. Zur Bremseinrichtung gehören: Bremstrommel oder -scheibe, Bremse und Hubgerät (Hubgeräte und Brems-Hubgeräte). Für die Anwendung in Kranen und Serienhebezeugen sind ausnahmslos Reibungsbremsen nach Abschnitt 2 im Einsatz.