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Technische Regel
ÖKL IB TRA
Ausgabedatum: 2009
Der Traktor im Straßenverkehr (Informationsbroschüre) / 9. Auflage
Der Land- und Forstwirt sieht in seinem Traktor vor allem eine Arbeitsmaschine, die er auf seinem Betrieb täglich einsetzt. Er möchte, dass der Traktor bzw. die Arbeitsma...
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Herausgeber:
Österreichisches Kuratorium für Landtechnik und Landentwicklung
Format:
Papier | 60 Seiten
Sprache:
Deutsch
Fachgebiete
Maschinen- & Anlagenbau, Landwirtschaftliche Anlagen und Maschinen, Traktoren. Anhänger
Sicherheit, Landwirtschaftliche Anlagen und Maschinen, Traktoren. Anhänger
Verkehrs- & Transportwesen, Verkehr, Straßenverkehr
Landwirtschaft & Lebensmittel, Landwirtschaftliche Anlagen und Maschinen, Traktoren. Anhänger
Der Land- und Forstwirt sieht in seinem Traktor vor allem eine Arbeitsmaschine, die er auf seinem Betrieb täglich einsetzt. Er möchte, dass der Traktor bzw. die Arbeitsmaschine in den ureigensten Bereichen optimale Arbeit leisten. Wenn der Lenker eines Traktors bzw. einer Arbeitsmaschine jedoch auf Straßen mit öffentlichem Verkehr fährt, hat er alle gesetzlichen Auflagen und Bestimmungen einzuhalten; so wie dies für die Lenker von Personenkraftwagen beziehungsweise alle anderen Verkehrsteilnehmer gilt. Nicht alle gesetzlichen Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes (KFG), der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV), der Straßenverkehrsordnung (StVO) und des Führerscheingesetzes (FSG) sind jedoch für Lenker von landwirtschaftlichen Fahrzeugen bedeutsam. Dies sind jene Fahrzeuge, die zur Verwendung im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes bestimmt sind und als lof-Fahrzeuge bezeichnet werden. Für jeden Halter und Lenker eines Traktors bzw. einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine ist es empfehlenswert, die gesetzlichen Auflagen und die Bestimmungen im Bereich landwirtschaftlicher Maschinen und Fahrzeuge zu kennen. Das Autorenteam diese für Halter und Lenker der genannten Fahrzeuge wichtigen Bestimmungen in einer für den Praktiker - der mit der Auslegung komplexen Gesetzestexte meist wenig vertraut ist - verständlichen Form dar. Bei einer eventuell notwendigen Schadensregulierung durch die Versicherungsunternehmen ist es zur Vermeidung von Regressforderungen entscheidend, ob die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten wurden.