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Norm

SN EN 1998-6:2005

Ausgabedatum: 2005 12 01

Eurocode 8: Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben - Teil 6: Türme, Maste und Schornsteine

(1) Der Anwendungsbereich des Eurocode 8 ist in EN 1998-1:2004, 1.1.1 und der Anwendungsbereich dieser Norm in (2) bis (4) definiert. Auf die zusätzlichen Teile von Euroc...
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Gültig
(1) Der Anwendungsbereich des Eurocode 8 ist in EN 1998-1:2004, 1.1.1 und der Anwendungsbereich dieser Norm in (2) bis (4) definiert. Auf die zusätzlichen Teile von Eurocode 8 wird in EN 1998-1:2004, 1.1.3 hingewiesen. (2) EN 1998-6 legt Anforderungen, Kriterien und Regeln für die Auslegung hoher schlanker Bauwerke fest, wie Türme, einschliesslich Glockentürme, Einlasstürme, Rundfunk- und Fernsehtürme, Masten, Schornsteine (einschliesslich freistehender Industrieschornsteine) und Leuchttürme. In den Abschnitten 5 und 6 werden zusätzliche Anforderungen jeweils für Stahlbeton- und für Stahlschornsteine gegeben. In den Abschnitten 7 und 8 werden zusätzliche Anforderungen jeweils für Stahlmaste und abgespannte Stahlmaste gegeben. Es werden auch Anforderungen für nicht tragende Bauteile wie Antennen, Werkstoffe für Innenrohre von Schornsteinen und andere Vorrichtungen angegeben. ANMERKUNG 1 Im Informativen Anhang A finden sich Anleitungen und Informationen für die lineare dynamische Berechnung unter Berücksichtigung von Rotationskomponenten der Bodenbewegung. ANMERKUNG 2 Im Informativen Anhang B finden sich Informationen und Anleitungen zur modalen Dämpfung in der modalanalytischen Antwortspektrum- Berechnungsmethode. ANMERKUNG 3 Im Informativen Anhang C finden sich Informationen über die Boden-Bauwerk-Wechselwirkung und eine Anleitung zu ihrer Berücksichtigung bei linearen dynamischen Berechnungen. ANMERKUNG 4 Im Informativen Anhang D finden sich zusätzliche Informationen und Anleitungen über die Anzahl der bei der Berechnung mitzunehmenden Freiheitsgrade und Schwingungseigenformen. ANMERKUNG 5 Im Informativen Anhang E finden sich Informationen und Anleitungen zur Erdbebenauslegung von Schornsteinen aus Mauerwerk. ANMERKUNG 6 Im Informativen Anhang F finden sich zusätzliche Informationen über das seismische Verhalten und die Auslegung von Masten für Freileitungen. (3) Die vorliegenden Anforderungen gelten nicht für Kühltürme und Offshore - Konstruktionen. (4) Für Türme als Unterstützungskonstruktionen von Behältern gilt EN 1998-4.