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Technische Regel

ÖVE HG/EN 60335-2-20/1989

Ausgabedatum: 1989 10 18

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Batteriegespeiste Zahnbürsten und ihre Lade- und Batterieteile

Diese Bestimmung ist in Verbindung mit EN 60335-1:1988 anzuwenden. Sie gilt für wiederaufladbare, batteriegespeiste, motor- betriebene Zahnbürsten für den Hausgebrauch un...
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ZURÜCKGEZOGEN : 2000 11 02
Diese Bestimmung ist in Verbindung mit EN 60335-1:1988 anzuwenden. Sie gilt für wiederaufladbare, batteriegespeiste, motor- betriebene Zahnbürsten für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke und für deren Lade- und Batterieteile, wobei die Wiederaufladung durch Verbindung des Ladeteils mit dem Netz vorgenommen wird.