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Diese ÖNORM regelt die Abrechnung von Betriebskosten, Kosten gemeinsamer Anlagen, Kosten der Erhaltung und Verbesserung sowie sonstigen Aufwendungen für Gebäude, von denen mindestens ein Nutzungsobjekt den Abrechnungsvorschriften des Mietrechtsgesetzes (MRG), des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) oder des Wohnungseigentumsgesetzes 2002 (WEG 2002) unterliegt. Die nach ÖNORM M 5930 erstellte Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung kann in eine Abrechnung der Bewirtschaftungskosten gemäß dieser ÖNORM integriert werden. Sofern die Abrechnung von Herstellungsdarlehen bei Wohnungseigentums-(WE-)Objekten durch den gemeinsamen Verwalter durchzuführen ist, richten sich die Inhalte nach der vertraglichen Vereinbarung.
ÖNORM A 4000
2008 04 01
Abrechnung von Bewirtschaftungskosten von Gebäuden mit Miet- und Eigentumsobjekten
Norm
ÖNORM A 4000
2002 08 01
Abrechnung von Bewirtschaftungskosten von Gebäuden mit Miet- und Eigentumsobjekten
Norm
ÖNORM A 4000
1996 01 01
Abrechnung von Bewirtschaftungskosten von Gebäuden mit Miet- und Eigentumsobjekten
Norm