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ÖNORM EN 1

Norm

Ausgabedatum: 2007 10 01

Heizöfen für flüssige Brennstoffe mit Verdampfungsbrennern und Schornsteinanschluss (konsolidierte Fassung)

Diese ÖNORM gilt für Heizöfen für flüssige Brennstoffe mit einem oder mehreren Verdampfungsbrennern mit oder ohne Ölbehälter und Schornsteinanschluss, die zur Beheizung e...
Aktuell
§ Im Gesetz zitiert
Herausgeber:
Austrian Standards International
Format:
Digital | 62 Seiten
Sprache:
Deutsch | Englisch | Download DE/EN
Diese ÖNORM gilt für Heizöfen für flüssige Brennstoffe mit einem oder mehreren Verdampfungsbrennern mit oder ohne Ölbehälter und Schornsteinanschluss, die zur Beheizung eines einzelnen Raumes im häuslichen Bereich verwendet werden und entweder einen Förderdruckbegrenzer oder einen Verbrennungsluftbegrenzer und eine Nennwärmeleistung von nicht mehr als 15 kW haben. Diese ÖNORM gilt auch für Ölheizöfen, die mit einem ventilatorunterstützten Brenner ausgerüstet sind. Diese ÖNORM enthält die europäische Änderung A1:2007 mit der die gesamte Norm überarbeitet wurde.
ÖNORM EN 1
2007 10 01
Heizöfen für flüssige Brennstoffe mit Verdampfungsbrennern und Schornsteinanschluss (konsolidierte F...
Norm
ÖNORM EN 1
1999 05 01
Heizöfen für flüssige Brennstoffe mit Verdampfungsbrennern und Schornsteinanschluß
Norm
ÖNORM M 7530
1981 07 01
Raumheizgeräte für flüssige Brennstoffe mit Verdampfungsbrennern und Rauchfanganschluß; Anforderunge...
Norm
ÖNORM M 7530
1963 11 01
Ölöfen
Norm
Historie aufklappen
Verordnung
Verordnung der Landesregierung vom 24. Juni 2014, mit der nähere Bestimmungen über die technischen Erfordernisse für Heizungsanlagen, Anlagen zur Lagerung und Leitung von Brennstoffen, Blockheizkraftwerke und Klimaanlagen sowie über die zulässigen Arten von Brennstoffen erlassen werden (Tiroler Gas-, Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2014 - TGHKV 2014)
Verordnung
Verordnung der Landesregierung vom 28. November 2017, mit der die Verordnung vom 24. Juni 2014, mit der nähere Bestimmungen über die technischen Erfordernisse für Heizungsanlagen, Anlagen zur Lagerung und Leitung von Brennstoffen, Blockheizkraftwerke und Klimaanlagen sowie über die zulässigen Arten von Brennstoffen erlassen werden (Tiroler Gas-, Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2014 – TGHKV-2014), geändert wird
Verordnung
Verordnung der Landesregierung vom 9. Juli 2024, mit der nähere Bestimmungen über die technischen Erfordernisse für Heizungsanlagen, Anlagen zur Lagerung und Leitung von Brennstoffen, Blockheizkraftwerke und Klimaanlagen sowie über die zulässigen Arten von Brennstoffen erlassen werden (Tiroler Gas-, Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2024 – TGHKV 2024)
Verordnung
Verordnung der Landesregierung vom 9. Juli 2024, mit der nähere Bestimmungen über die technischen Erfordernisse für Heizungsanlagen, Anlagen zur Lagerung und Leitung von Brennstoffen, Blockheizkraftwerke und Klimaanlagen sowie über die zulässigen Arten von Brennstoffen erlassen werden (Tiroler Gas-, Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2024 – TGHKV 2024)