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Technische Regel

ONR 111107-3

Ausgabedatum: 2008 08 01

Qualitätsmanagement bei der Versorgung mit rehatechnischen Medizinprodukten - Teil 3: Rehatechnische Tätigkeiten - Prozessqualität für alle Produkte

Die vorliegende ONR dient der Festlegung von generellen Mindeststandards bei der Versorgung mit rehatechnischen Medizinprodukten (RTMP). Dadurch soll sichergestellt werd...
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Gültig
Die vorliegende ONR dient der Festlegung von generellen Mindeststandards bei der Versorgung mit rehatechnischen Medizinprodukten (RTMP). Dadurch soll sichergestellt werden, dass alle Benützer eine individuelle und richtige Versorgung erhalten, die dem Maß des Notwendigen entspricht. Das Maß des Notwendigen gemäß ASVG bezeichnet bei der Versorgung mit Hilfsmitteln jene dem Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen, die erforderlich sind, um bei bestmöglicher Wirtschaftlichkeit eine Unter- oder Überversorgung, aber auch jede Gefährdung oder negative Langzeitwirkung durch das RTMP selbst, auszuschließen. Obwohl jede Versorgung unter ökonomischen Gesichtspunkten durchgeführt werden muss, dürfen Abstriche von diesen Notwendigkeiten nicht vorgenommen werden. Die vorliegende ONR sichert insofern eine den Bedürfnissen der Benützer entsprechende Versorgung mit RTMP, als sie Regeln für deren gesamten Gebrauchszyklus angibt, sowie die Aufgaben aller in diesen Prozess eingebundenen Beteiligten festlegt. Die vorliegende ONR ist bei allen Versorgungsmodalitäten anzuwenden.
ONR 111107-3
2008 08 01
Qualitätsmanagement bei der Versorgung mit rehatechnischen Medizinprodukten - Teil 3: Rehatechnische...
Technische Regel
ONR 111107-3
2004 04 01
Qualitätsmanagement bei der Versorgung mit rehatechnischen Medizinprodukten - Teil 3: Rehatechnische...
Technische Regel
Norm
ÖNORM EN ISO 14971
Ausgabedatum : 2013 03 01
Medizinprodukte - Anwendung des Risikomanagements auf Medizinprodukte (ISO 14971:2007, korrigierte Fassung 2007-10-01)
Technische Regel
ONR 111107-2
Ausgabedatum : 2008 08 01
Qualitätsmanagement bei der Versorgung mit rehatechnischen Medizinprodukten - Teil 2: Rehatechniker - Anforderungen, Kenntnisse und Ausbildungsnachweis