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Technische Regel

ÖAL Richtlinie Nr. 40

Ausgabedatum: 2003 04

Der Einsatz von kooperativen Verfahren zur Lärmminderung in städtischen Gebieten (Farbdruck!)

Lärm ist in städtischen Gebieten allgegenwärtug und zwar als Verkehrslärm, Freizeit- oder Gaststättenlärm, als Lärm von Baustellen, Gewerbebetrieben oder auch als Nachbar...
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Gültig
Herausgeber:
Österreichischer Arbeitsring für Lärmbekämpfung
Format:
Digital | 31 Seiten
Sprache:
Deutsch
Lärm ist in städtischen Gebieten allgegenwärtug und zwar als Verkehrslärm, Freizeit- oder Gaststättenlärm, als Lärm von Baustellen, Gewerbebetrieben oder auch als Nachbarschaftslärm. Lärm ist die dominierende Umweltbelastung in den Städten. Die Lärmbelastung liegt meist erheblich über den anzustrebenden Grenz- und Richtwerten. Der Zugang zur Lärmsanierung war bisher sehr stark technologisch geprägt. Die Lärmbelastung wurde gemessen oder rechnerisch prognostiziert und mit Grenz- bzw. Richtwerten verglichen; danach wurden Maßnahmen vorgeschlagen. Es entstanden Lärmkataster bzw. Lärmsanierungspläne für Städte oder Stadtteile. Bei der Umsetzung der auf diese Weise entwickelten Lärmminderungsmaßnahmen wurden aber dort, wo individuelles oder kollektives Verhalten die Lärmbelastung prägt, noch zu wenige Erfolge erzielt. Die Gründe dafür liegen in den Wirkungsmechanismen und physikalischen Gesetzmäßigkeiten des Phänomens Lärm, aber auch in der geringen Bereitscahft der AkteurInnen sich aktiv für die Lärmminderung einzusetzen. Die vorliegenden Grenz- und Richtwerte sind vielfach keine ausreichende Grundlage für die Durchsetzung von Rechtsansprüchen. Es entsteht daher zu wenig Handlungsdruck für Maßnahmen, die LärmverursacherInnen und -betroffenen werden von sich aus nicht aktiv und die politische Unterstützung reicht oftmals für die Umsetzung von Projekten nicht aus. Die vorliegende Richtlinie wendet sich an alle, die beruflich mit Lärm zu tun haben. VertreterInnen aus Verwaltung und Politik, PlanerInnen, VertreterInnen der Stadtteilarbeit sowie NGO's werden auch immer wieder mit Lärmkonflikten konfrontiert. Die Richtlinie beschreibt Methoden, Erfahrungen der Lärmanalyse bzw. -diagnose, der Konfliktbearbeitung, der Lösungs- und Ideenfindung, der Maßnahmenumsetzung sowie der Öffentlichkeitsarbeit und der Bewusstseinsbildung. Die Richtlinie unterstützt die AkteurInnen darin, daß Phänomen Lärm besser verstehen und die Konflikte einordnen zu können. Den AkteurInnen wird ein Instrumentarium zur Verfügung gestellt, das sie flexibel zur Lärmminderung einsetzen können.