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Technische Regel

ÖWAV RB 17

Ausgabedatum: 2004

Landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm (nur elektronisch verfügbar)

Die großen Erfolge im Gewässerschutz in Österreich sind im Wesentlichen auf die Maßnahmen zur Abwasserreinigung zurückzuführen. Dabei fallen aber auch Kläschlämme an, die...
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Herausgeber:
Österreichischer Wasser- und Abfallwirtschaftsverband
Format:
Digital | 60 Seiten
Sprache:
Deutsch
Die großen Erfolge im Gewässerschutz in Österreich sind im Wesentlichen auf die Maßnahmen zur Abwasserreinigung zurückzuführen. Dabei fallen aber auch Kläschlämme an, die schadlos zu verwerten oder zu beseitigen sind. Im öffentlichen Interesse ist es erforderlich, hiefür entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, die gesamthaft dem Schutz der Umwelt dienen und entsprechende Sicherheiten für alle Beteiligten bieten. Klärschlamm ist ein Gemisch aus vielen Stoffen unterschiedlicher Herkunft und Wirkung. Wer den Klärschlamm als eine Schadstoffsenke des anthropogenen Stoffwechseles sieht, wird die endgültige Ablagerung in Deponiene (ab 2004 nach vorangehender Verbrennung) anstreben. Da Klärschlamm auch Wertstoffe (insbesondere Phopshor) für die Landwirtschaft enthält, ist man aber auch bestrebt, diese Wertstoffe wieder in die Landwirtschaft zurückzuführen. Speziell für Kläranlagen im ländlichen Raum (ca. 70% aller Kläranlagen) stellt diese Möglichkeit der Verwertung einen sinnvollen Weg zur regionalen Kreislaufführung von Wertstoffen dar. Rechtliche Basis für die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung ist die EU-Richtlinie 86/278 vom 12.6.1986 "Richtlinie über den Schutz der Umwelt und insbesondere der Böden bei der Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft", die in Österreich durch die Bodenschutz- und Klärschlammgesetze inkl. Verordnungen der Bundesländer in nationales Recht umgesetzt wurde.