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Technische Regel

ÖVE HD 477.2.1 S1

Ausgabedatum: 1989 10 18

Meßverfahren für Geräte in terrestrischen Richtfunksystemen - Teil 2: Messungen an Untersystemen - Hauptabschnitt eins: Allgemeines

Zweck dieser Bestimmung ist die Festlegung von Meßverfahren zur Bewertung der elektrischen Eigenschaften von Untersystemen, um den Vergleich der Meßergebnisse verschieden...
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ZURÜCKGEZOGEN : 2023 05 02
Zweck dieser Bestimmung ist die Festlegung von Meßverfahren zur Bewertung der elektrischen Eigenschaften von Untersystemen, um den Vergleich der Meßergebnisse verschiedener Prüfer zu erleichtern. Die beschriebenen Meßverfahren sind für Typ- und Abnahmeprüfungen vorgesehen und auch für Werksprüfungen verwendbar. Sie sollen zusammen mit IEC 487-1 verwendet werden.