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Technische Regel

ÖVE HD 546.3 S1

Ausgabedatum: 1991 06

Fernwirkeinrichtungen und Fernwirksysteme - Teil 3: Schnittstellen (elektrische Merkmale)

Zweck der Bestimmung ist die Festlegung von elektrischen Schnittstellenmerkmalen (z.B. Signalen, Impedanzen, usw.), die an den gemeinsamen Trennlinien einzuhalten sind, z...
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Gültig
Herausgeber:
Österreichischer Verband für Elektrotechnik
Format:
Papier | 40 Seiten
Sprache:
Deutsch
Zweck der Bestimmung ist die Festlegung von elektrischen Schnittstellenmerkmalen (z.B. Signalen, Impedanzen, usw.), die an den gemeinsamen Trennlinien einzuhalten sind, zwischen: Fernwirkeinrichtungen und externen Einrichtungen, Fernwirkeinrichtungen und der Übertragungslinie, verschiedenen Teilen von Einrichtungen innerhalb des Fernwirksystems und andere Datenverarbeitungseinrichtungen.