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Technische Regel

ÖKL MB 68

Ausgabedatum: 2002

Milchverarbeitungsräume in der Direktvermarktung (vergriffen)

Die in diesem Merkblatt angeführten Hinweise gelten für die Gestaltung von Räumlichkeiten, die der Be- und Verarbeitung von Milch und Milchprodukten in der bäuerlichen Di...
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Die in diesem Merkblatt angeführten Hinweise gelten für die Gestaltung von Räumlichkeiten, die der Be- und Verarbeitung von Milch und Milchprodukten in der bäuerlichen Direktvermarktung dienen. Die Räumlichkeiten für die Be- und Verarbeitung sowie für die Kühllagerung von Milch und Milchprodukten sind unter Berücksichtigung des Arbeitsablaufes und der Nutzung der örtlichen Gegebenheiten zu planen. In erster Linie muss überlegt werden, welche Milchmengen in diesen Anlagen be- und verarbeitet werden und welche Produkte erzeugt werden sollen. Dabei ist vor der Planung festzustellen, ob die Anlage von einem einzelnen Betrieb oder von mehreren Betrieben als Gemeinschaftsanlage benutzt wird. Weiters ist zu berücksichtigen, ob pasteurisierte Milch oder Rohmilch verarbeitet wird. In dem Merkblatt werden neben den allgemeinen baulichen Voraussetzungen Angaben zu den produktionsbezogenen Anforderungen an die bauliche Gestaltung und zu den gesetzlichen Grundlagen gebracht. In Anhang gibt es Planungsbeispiele für den Produktionsbereich von Milch- und Käseerzeugnissen mit den entsprechenden Lager-, Reife-, Kühl- und Verkaufsräumen und den angeschlossenen Sanitär- und Waschräumen.
ÖKL MB 68
2020 01
Milchverarbeitungsräume in der Direktvermarktung / 2. Auflage
Technische Regel
ÖKL MB 68
2002
Milchverarbeitungsräume in der Direktvermarktung (vergriffen)
Technische Regel
Technische Regel
ÖKL MB 68
Ausgabedatum : 2020 01
Milchverarbeitungsräume in der Direktvermarktung / 2. Auflage