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ÖNORM EN ISO 18758

Normentwurf

Ausgabedatum: 2025 02 15

Bergbau- und Erdbaumaschinen - Gesteinsbohrgeräte und Gesteinssicherungsgeräte - Sicherheit (ISO/DIS 18758:2025)

Dieses Dokument legt die Sicherheitsanforderungen fu¨r Gesteinsbohrmaschinen und Gesteinsversta¨rkungsbohrmaschinen fu¨r die folgenden Arbeiten untertage oder im Tagebau ...
Aktuell
Dieses Dokument legt die Sicherheitsanforderungen fu¨r Gesteinsbohrmaschinen und Gesteinsversta¨rkungsbohrmaschinen fu¨r die folgenden Arbeiten untertage oder im Tagebau fest: a) Sprenglochbohrung; b) Gesteinsversta¨rkung und -konsolidierung (Einspritzlo¨cher, Rohru¨berdachungen, Schutznetzbau, Verankerungen); c) Bohrungen fu¨r Sekunda¨reinsa¨tze; d) Maßbohrungen in Gestein; e) Mineralienprospektierung, z. B. Verwendung von Kernbohren oder Umkehrspu¨lbohrverfahren; f) Wasser- und Methandrainagebohrung; g) Aufbruchbohren; Bei Einsatz eines gut ausgebildeten Bedieners entsprechend den Benutzerinformationen und wenn ausreichende Maßnahmen getroffen wurden, um den unbefugten Zugang von Personen zu dem Betriebsbereich der Maschinen zu verhindern. ANMERKUNG Maschinen ko¨nnen fu¨r mehr als einen der vorgenannten Betriebsbereiche gestaltet sein. Siehe ISO 22932-4 und ISO 22932-5 fu¨r Vokabular. Dieses Dokument ist daru¨ber hinaus fu¨r Gesteinsbohrmaschinen und Gesteinsversta¨rkungsbohrmaschinen auf der Grundlage von Erdbaumaschinen (EMM) nach ISO 6165 anwendbar. ANMERKUNG Wenn die Anforderungen in dieser Typ-C-Norm von den Anforderungen in EMM-Normen abweichen, haben die Anforderungen dieser Typ-C-Norm Vorrang gegenu¨ber den Anforderungen der EMM-Normen fu¨r Maschinen, die entsprechend den Anforderungen dieser Typ-C-Norm gestaltet und gebaut wurden. Dieses Dokument ist nicht fu¨r die folgenden Maschinen anwendbar: Bohrgera¨te fu¨r Boden- und Gesteinsmischungen, Kelly-Bohrgera¨te und Rohreintreiber, Kabelwerkzeug-Bohrgera¨te, Vorarmierungsmaschinen, Schallbohrgera¨te, Schachtsenkbohrgera¨te, an Kra¨nen angebrachte Bohrgera¨te, Bohrgera¨te an Bohrtu¨rmen, Bera¨umungsmaschinen. Dieses Dokument behandelt nicht Maschinen auf Gleisen, ku¨nstliche Intelligenz, autonome Systeme, selbstentwickelnde Systeme, Cybersicherheit, Blitz, Schutz gegen Korruption, bo¨swillige Angriffe dritter Parteien oder explosionsgefa¨hrdete Atmospha¨ren. Dieses Dokument behandelt relevante und signifikante Gefa¨hrdungen, Gefa¨hrdungssituationen oder Gefa¨hrdungsereignisse wie in Anhang C aufgefu¨hrt, wenn die Maschinen bestimmungsgema¨ß und unter den Bedingungen der vernu¨nftigerweise fu¨r den Hersteller vorhersehbaren Fehlanwendung betrieben werden. Dieses Dokument gilt nicht fu¨r Maschinen, die vor dessen Vero¨ffentlichungsdatum hergestellt wurden.