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Technische Regel

ÖVE E 5-7/1983

Ausgabedatum: 1983 09 01

Betrieb von Starkstromanlagen - Teil 7: Betrieb elektrischer Anlagen im Bergbau

Diese Bestimmungen gelten nicht für den Betrieb elektrischer Fernmeldeanlagen und nicht für die Verwendung von Sprengmitteln für den Bergbau. Sie gelten auch nicht für de...
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ZURÜCKGEZOGEN : 2002 08 02
Herausgeber:
Österreichischer Verband für Elektrotechnik
Format:
Papier | 13 Seiten
Sprache:
Deutsch
Diese Bestimmungen gelten nicht für den Betrieb elektrischer Fernmeldeanlagen und nicht für die Verwendung von Sprengmitteln für den Bergbau. Sie gelten auch nicht für den Betrieb elektrischer Betriebsmittel und elektrischer Anlagen in schlagwettergefährdeten Grubenbauen. Der Themenkreis umfaßt den Brandschutz, das Bedienen von Starkstromanlagen, das Erhalten des ordnungsgemäßen Zustandes, das Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen und den Schutz gegen äußere Einwirkungen.
ÖVE EN 50110-2-700
1998 11
Betrieb von elektrischen Anlagen - Teil 2-700: Betrieb elektrischer Anlagen im Bergbau
Technische Regel
ÖVE E 5-7/1983
1983 09 01
Betrieb von Starkstromanlagen - Teil 7: Betrieb elektrischer Anlagen im Bergbau
Technische Regel
Technische Regel
ÖVE EN 50110-2-700
Ausgabedatum : 1998 11
Betrieb von elektrischen Anlagen - Teil 2-700: Betrieb elektrischer Anlagen im Bergbau