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Technische Regel

ÖVE B/EN 60555-3/1987

Ausgabedatum: 1988 07 01

Rückwirkungen in Stromversorgungsnetzen, die durch Haushaltsgeräte und durch ähnliche elektrische Einrichtungen verursacht werden - Teil 3: Spannungsschwankungen (einschließlich ÖVE B/EN 60555-3 A1/1991)

Diese Bestimmung ist anzuwenden auf elektrische und elektronische Geräte für den Hausgebrauch oder ähnliche elektrische Einrichtungen, die zum Anschluß an ein Niederspann...
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ZURÜCKGEZOGEN : 2001 05 02
Diese Bestimmung ist anzuwenden auf elektrische und elektronische Geräte für den Hausgebrauch oder ähnliche elektrische Einrichtungen, die zum Anschluß an ein Niederspannungs-Wechselstrom-Versorgungsnetz vorgesehen sind, das durch folgende Werte beschrieben wird: * Nennspannung bis zu 240 V, einphasig, Zwei- oder Dreileiternetz * Nennspannung bis zu 415 V, dreiphasig, Drei- oder Vierleiternetz * Nennfrequenz 50 oder 60 Hz Elektrische Einrichtungen, auf die diese Bestimmung zutrifft, sind z.B. elektrische Koch- und Heizgeräte, Geräte mit Elektromotoren oder magnetischem Antrieb und tragbare Elektrowerkzeuge. Zweck dieser Bestimmung ist die Festlegung von:a) Grenzwerten für Spannungsschwankungen, die von einem einzelnen Gerät hervorgerufen werden dürfen, b) Prüf- und Berechnungsmethoden. Die hier genannten Anforderungen dürfen nicht verwechselt werden mit Anforderungen an die Qualität der Versorgungsspannung für den Abnehmer.