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Technische Regel

ÖAL Richtlinie Nr. 21 Blatt 3

Ausgabedatum: 1982 03

Schalltechnische Grundlagen für örtliche und überörtliche Raumplanung - Beispiele für die Praxis

Für die Erhaltung bzw. Erzielung gesunder Lebensverhältnisse ist u.a. ein ausreichender Schallschutz erforderlich. Dieser kann einerseits an der Quelle selbst oder am bet...
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Gültig
Herausgeber:
Österreichischer Arbeitsring für Lärmbekämpfung
Format:
Digital | 48 Seiten
Sprache:
Deutsch
Für die Erhaltung bzw. Erzielung gesunder Lebensverhältnisse ist u.a. ein ausreichender Schallschutz erforderlich. Dieser kann einerseits an der Quelle selbst oder am betroffenen Objekt realisiert werden, andererseits ist er bei raumbezogenen Planungen und Maßnahmen bereits bei der örtlichen und überörtlichen Raumplanung zu berücksichtigen. Zwar sind Gesichtspunkte des Immissionschutzes seit langem in einschlägigen Rechtsvorschriften für die Raumplanung und Raumordnung verankert, die Darstellung und rechtliche Festsetzung dieser Zielvorstellungen ist jedoch nicht eindeutig quantifiziert, so daß diese im Rahmen der täglichen Praxis des Verwaltungsvollzuges nicht immer konkretisiert werden und so oft unberücksichtigt bleiben. Auch manche städtebaulichen Probleme leiten sich daraus ab. Die oftmals mangelnden Koordination und die weitgehende Verselbständigung einzelner Fachbereich erbringt oft nur eine Optimierung einzelner Subsysteme, welche im Rahmen einer integrierten Gesamtplanung nicht immer verträglich sind. So können auch die Gesichtspunkte des ausreichenden Immissionsschutzes selten alleine ausschlaggebend sein, müssen aber im Gesamtrahmen der Planung möglichst frühzeitig berücksichtigt werden. Da bei manchen Planungen beträchtliche Zielkonflikte bestehen, wird die Problematik einer Integration des Immissionsschutzes bei der Planung besonder deutlich. Der Vielzahl von raumbedeutsamen Maßnahmen steht ein oftmals ungenügend auf den Raum bezogenes Instrumentarium zur Verfügung. Die unterschiedlichen Planungen und Festlegungen der einzelnen Planungsträger lassen sich oft schwer auf einer Planungsebene koordinieren. Verschiedene Zeithorizonte für die Verwirklichung der Maßnahmen, unterschiedliche finanzielle Realisierbarkeit, sowie mitunter mangelnde allgemeine Koordinierungsbestimmungen machen eine umfassende Betrachtungsweise der Raumplanung im Hinblick auf Lärmschutz notwendig. Ziel dieser Beispielsammlung ist es, konkrete Vorschläge für die Berücksichtigung des Lärmschutzes im Rahmen der Raumordnung zu geben. Gleichzeitig wird damit der Versuch unternommen, Möglichkeiten des Lärmschutzes und der Lärmpegelminderung, wie sie in ein Raumordnungsverfahren bzw. ein Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren mit einbezogen werden können, aufzuzeigen. Dabei ist zu bedenken, daß Umweltverträglichkeitprüfungen von einer möglichst umfassenden Sicht der Problemkreise Wohnung und Wohnumgebung, Erholungs- und Freizeiträume, zusammenhängende Funktionsräume, sowie Einrichtungen des täglichen und periodischen Bedarfes, Ortsbilder und wertvolle Gebäude, Landschaftsbild, Landschaftsstruktur, Naturhaushalt und Ökologie, sowie Ressourcenschutz in Hinblick auf die zu erwartenden Beeinträchtigungen u.a. durch Lärm und Abgase ausgehen müssen.
Norm
ÖNORM S 5021
Ausgabedatum : 2017 08 01
Schalltechnische Grundlagen für die örtliche und überörtliche Raumplanung und -ordnung
Technische Regel
ÖAL Richtlinie Nr. 3 Blatt 1
Ausgabedatum : 2008 03 01
Beurteilung von Schallimmissionen im Nachbarschaftsbereich