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Norm

ÖNORM B 2539

Ausgabedatum: 1990 11 01

Technische Überwachung von öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlagen; Regelwerk der ÖVGW

Diese ÖNORM legt die regelmäßige Überwachung von öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlagen fest und soll der Sicherstellung eines einwandfreien Zustandes der gesamten An...
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ZURÜCKGEZOGEN : 2005 12 02
Diese ÖNORM legt die regelmäßige Überwachung von öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlagen fest und soll der Sicherstellung eines einwandfreien Zustandes der gesamten Anlagen dienen. Sie gilt für öffentliche Trinkwasserversorgungsanlagen einschließlich der Anschlußleitungen. Sie ist vom Betreiber der Versorgungsanlage bei der Eigenüberwachung anzuwenden und gilt auch für die Fremdüberwachung, jedoch unbeschadet sonstiger behördlicher Vorschreibungen. Zweck dieser Norm ist es festzulegen, daß die Anlagenteile regelmäßig auf sichere Funktion und Mängelfreiheit und auf Schutz gegen Zutritt Unbefugter zu kontrollieren sind, Wasserrechtsbescheide u. dgl. sind dabei zu beachten. Die Überwachungsmaßnahmen sind von geschulten Fachleuten durchzuführen. Über die Kontrollen sind Aufzeichnungen zu führen. Die Anforderungen dieser ÖNORM gelten als Mindesterfordernis. Diese Norm wurde im Einvernehmen mit der ÖVGW erstellt und ist als Technische Regel der ÖVGW in das Regelwerk Wasser einbezogen worden.
ÖNORM B 2539
2014 09 01
Technische Überwachung von Wasserversorgungsanlagen - ÖVGW-Richtlinie W 59
Norm
ÖNORM B 2539
2005 12 01
Technische Überwachung von Trinkwasserversorgungs-Anlagen - Regelwerk der ÖVGW (= ÖVGW W 59)
Norm
ÖNORM B 2539
1990 11 01
Technische Überwachung von öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlagen; Regelwerk der ÖVGW
Norm
Norm
ÖNORM M 6250
Ausgabedatum : 1986 03 01
Öffentliche Trinkwasserversorgung; Anforderungen an die Beschaffenheit des Trinkwassers
Norm
ÖNORM M 6251
Ausgabedatum : 1986 03 01
Öffentliche Trinkwasserversorgung; Überwachung der Beschaffenheit des Wassers
Norm
ÖNORM B 2539
Ausgabedatum : 2005 12 01
Technische Überwachung von Trinkwasserversorgungs-Anlagen - Regelwerk der ÖVGW (= ÖVGW W 59)