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Diese ÖNORM regelt die Abrechnung von Betriebskosten, Kosten gemeinsamer Anlagen, Kosten der Erhaltung und Verbesserung sowie sonstiger Aufwendungen für Gebäude mit mindestens drei Nutzungsobjekten, von denen mindestens eines den Abrechnungsvorschriften des Mietrechtsgesetzes (MRG), des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) oder des Wohnungseigentumsgesetzes 2002 (WEG 2002) unterliegt. Sie enthält Empfehlungen für Mindestinhalte für die Erstellung einer ordnungsgemäßen Abrechnung durch den Rechnungsleger. Die Abrechnung ist in Anlehnung an die Bestimmungen des Heizkostenabrechnungsgesetzes in drei Teile gegliedert. Eine ordnungsgemäße Abrechnung besteht aus einer Belegsammlung, einer Langfassung und einer Kurzfassung, die aufeinander aufbauen. Die Rechnungslegungs- und Informationspflichten des zur Abrechnung Verpflichteten gegenüber dem Empfänger der Abrechnung nach wohnrechtlichen Vorschriften bleiben dadurch unberührt. Die nach ÖNORM M 5930 erstellte Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung kann in eine Abrechnung der Bewirtschaftungskosten gemäß dieser ÖNORM integriert werden.
ÖNORM A 4000
2008 04 01
Abrechnung von Bewirtschaftungskosten von Gebäuden mit Miet- und Eigentumsobjekten
Norm
ÖNORM A 4000
2002 08 01
Abrechnung von Bewirtschaftungskosten von Gebäuden mit Miet- und Eigentumsobjekten
Norm
ÖNORM A 4000
1996 01 01
Abrechnung von Bewirtschaftungskosten von Gebäuden mit Miet- und Eigentumsobjekten
Norm
Norm
ÖNORM M 5930
Ausgabedatum : 2002 07 01
Heizkostenabrechnung
Norm
ÖNORM M 5930
Ausgabedatum : 2002 07 01
Heizkostenabrechnung
Norm
ÖNORM A 4000
Ausgabedatum : 2008 04 01
Abrechnung von Bewirtschaftungskosten von Gebäuden mit Miet- und Eigentumsobjekten